1.274 Anwälte für Grenzbebauung | Seite 54

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Rechtsanwältin Ursula Müller
Kanzlei Ursula Müller, Hamburger Str. 5, 14641 Wustermark 6946.6055313237 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Grenzbebauung
(08.12.2018) Sie hat mich sehr gut Beraten und war sehr freundlich.
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Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Kronast
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Grenzbebauung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Stephan Kronast
(13.04.2023) Hat uns mit ruhiger Hand, Kompetenz und freundlichem Team zum Erfolg geführt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Grenzbebauung

Fragen und Antworten

  • Grenzbebauung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Grenzbebauung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Grenzbebauung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Grenzbebauung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grenzbebauung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Von Grenzbebauung spricht man, wenn ein Bauwerk unmittelbar an die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut wird. Allerdings wird Grenzbebauung nach dem sog. städtebaulichen Planungsrecht bei festgesetzter geschlossener Bauweise vorgeschrieben. Andere Fälle werden in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.

Die Errichtung eines Gebäudes, einer Mauer oder eines Zaunes, direkt an die Grenze eines Grundstückes, bedarf fast immer nicht nur des Einverständnisses des Nachbarn sondern auch der Genehmigung durch die zuständige Baubehörde

Eine Ausnahme bilden in fast allen Bundesländern sogenannte Grenzgaragen. Diese dürfen bis an die Grenze gebaut werden und benötigen kein Einverständnis des Nachbarn.

Eine weitere Ausnahme kann z.B. sein, dass das Nachbargrundstück bereits mit einem Haus bebaut ist, welches bis an die Grundstücksgrenze gebaut wurde und auf dieser Seite mit einer sog. Brandwand versehen ist. In diesem Fall ist es recht unproblematisch im Bereich dieses Nachbargebäudes ebenfalls an die Grenze zu bauen. Allerdings ist dann die Profilgleichheit (Anbauverpflichtung) zu beachten. In der Regel sind für Gebäude Mindestabstände von drei Metern und mehr gefordert, die genauer durch die Landesbauordnungen geregelt werden. Weitere Beispiele für Bauten die keine Abstandsflächen einhalten müssen, also als Grenzbebauung möglich sind, sind überdachte Tiefgaragenzufahrten und Aufzüge zu Tiefgaragen. 

Grundsätzlich sind die Grenzabstände einzuhalten, die durch die Landesbauordnungen geregelt werden. An die Grenze eines Grundstückes darf nur in genehmigten Ausnahmefällen und mit Einverständnis des Nachbarn gebaut werden.
Grenzbebauungsrechte können aber auch im Grundbuch eingetragen werden, um künftigen Eigentümern dieses Recht zu sichern und bei einem Eigentümerwechsel keinen Streitfall auszulösen.

(WEI)

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