2019: Abmahnung der Frau Harriet Grundmann durch Heinrich Partner Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was wird in der Abmahnung vorgeworfen?

Mir liegt eine Abmahnung der Heinrich Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt a.M. (RA Sebastian Ober) vor, welcher für Frau Harriet Grundmann tätig wird. Frau Grundmann ist den Ausführungen nach „eine über Norddeutschland bekannte Autorin und Künstlerin“. Sie ist u. a. Inhaberin der deutschen Wortmarke „läuft“ (DPMA Nr. 302016216120). Dem Mandanten wird vorgeworfen, Henkelbecher mit der Bezeichnung „läuft“ auf der Internethandelsplattform eBay vertrieben zu haben und so die Markenrechte der Frau Grundmann zu verletzen.

2. Was wird gefordert?

Heinrich Partner Rechtsanwälte fordern den Mandanten auf, die vorbezeichnete Rechtsverletzung unverzüglich zu unterlassen. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer nach billigem Ermessen der Unterlassungsgläubigerin zu bestimmenden Vertragsstrafen für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert.

Weiterhin werden Ansprüche auf Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach geltend gemacht.

Die Rechtsanwaltskosten betragen bei einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR und einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Mehrwertsteuer 1.822,96 EUR.

3. Was sollten Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls von einer solchen Abmahnung betroffen sind oder bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eröffnet wurde, sollten Sie sofort handeln. In keinem Fall sollten Sie die Angelegenheit einfach ignorieren.

Lassen Sie sich stattdessen von mir fachanwaltlich beraten. Ich bin seit über einem Jahrzehnt im Gewerblichen Rechtsschutz tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die summarische Durchsicht Ihrer Unterlagen (im angemessenen Umfang) sowie meine Ersteinschätzung bleiben für Sie kostenlos. Schreiben Sie mich per E-Mail, per Fax oder per Post Kontakt an (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Außerdem rate ich Ihnen Folgendes:

  • Nehmen Sie nicht Kontakt mit der Gegenseite auf, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie auch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie einstweilen keinerlei Auskünfte und überweisen noch kein Geld an den Gegner, bis Sie mit mir Rücksprache halten konnten.

4. Warum DAMM LEGAL?

Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Das Markenrecht ist ein erheblicher Teil hiervon. Ich habe über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Ich unterstütze Sie auch gerne bei der Anmeldung von Marken oder bei der Verteidigung einer bestehenden Marke. Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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