2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle
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Für das Jahr 2012 wurde keine neue Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts herausgegeben. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle festgesetzten Unterhaltsbeträge sowie die Selbstbehaltssätze, die dem Unterhaltsverpflichteten verbleiben müssen.
Rechtsanwalt Roland Tilch
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