1-Sterne-Bewertung bei Google - das können Sie tun!

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1-Sterne-Bewertung bei Google - das können Sie tun!


Neue Nachricht von Google: „Ihr Unternehmen wurde mit einem Stern bewertet“.


Beim Lesen der Bewertung stellen Sie erstaunt fest, dass die Bewertung unberechtigterweise erfolgt sein muss.


Dennoch ist die Bewertung ab sofort öffentlich einsehbar und wirkt sich entsprechend auf Ihre Durchschnittsbewertung aus.


Dies wiederum kann dazu führen, dass


  • potentielle Kunden von einem Kauf oder einer Anfrage abgehalten werden
  • Google selbst Ihr Unternehmen im Ranking (SEO) herabstuft.


Deshalb ist es wichtig, schnell gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen und Ihre Rechte durchzusetzen.


Doch wann sind negative Google-Bewertungen ungerechtfertigt?


Ein rechtliches Vorgehen gegen die Bewertung ist in zwei Konstellationen sinnvoll:


  1. die Bewertung verstößt gegen die Richtlinien von Google
  2. die Bewertung verstößt gegen deutsches Recht


Im Folgenden ein kurzer Überblick:


A. Verstoß gegen die Google-Richtlinien


Im Rahmen von Bewertungen sind unter anderem verboten


  • Lügen
  • Werbung
  • Mehrfache Bewertungen - egal ob mit demselben oder verschiedenen Konten
  • Gekaufte Bewertungen
  • Beleidigungen
  • Verleumdungen
  • Hassreden
  • Anstößige Inhalte
  • Obszönität und vulgäre Sprache
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Nicht jugendfreie Inhalte
  • Gewaltdarstellungen
  • Illegale Inhalte
  • und mehr...


B. Verstoß gegen deutsches Recht


Ein Verstoß gegen deutsches Recht ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Sie durch die Rezension in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 I, Art. 2 I GG verletzt werden.


Klassische Fälle, in denen eine solche Verletzung angenommen werden kann, sind


  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Beleidigung
  • Verleumdung
  • üble Nachrede
  • Schmähkritik
  • Behauptung eines tatsächlich nicht bestehenden Kundenkontakts


Trifft eines dieser Szenarien zu, ist es sinnvoll, mit einem anwaltlichen Schreiben direkt gegen den Plattformbetreiber (in diesem Fall Google) vorzugehen.

Denn der Plattformbetreiber haftet als so genannter „Störer“.

Ein solches Vorgehen erspart viel Zeit und Auseinandersetzungen mit den Bewertenden selbst.


Das Ergebnis ist ein aufpoliertes Bewertungsprofil, das Ihr Unternehmen wieder im richtigen Licht erscheinen lässt.


Sind auch Sie von negativen Google-Bewertungen betroffen?


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Foto(s): pixabay.com/Mohamed_hassan

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