12.500 € für den Verkauf einer .de Domain!

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Mein Mandant war als ehemaliger Unternehmer Inhaber einer Domain, die den Namen seiner früheren Firma trug. Es handelt sich um eine .de Top-Level-Domain.


Er hatte die Domain jahrelang nicht aktiv genutzt. Beim Aufruf der Website wurde lediglich seine E-Mail-Adresse angezeigt.


Er erhielt eine Anfrage von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, das den gleichen Firmennamen wie die Domain trägt und expandieren und auch in Deutschland tätig werden möchte. Das Unternehmen hat den Namen EU-weit als Marke schützen lassen.


Zunächst wollte das Unternehmen die Domain kostenlos übertragen lassen. Als mein Mandant dies ablehnte, wurde ihm ein Kaufpreis von 250 € angeboten. Nach weiteren Verhandlungen schaltete sich der Geschäftsführer ein und bot 5.000 €.


Für den Fall der Ablehnung drohte er mit rechtlichen Schritten. Er warf meinem Mandanten eine Markenrechtsverletzung vor.


Dies löste bei meinem Mandanten die Befürchtung aus, nicht nur die Domain unentgeltlich übertragen zu müssen, sondern auch mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert zu werden.


Er wandte sich daher an mich, um den Sachverhalt prüfen zu lassen. Nach einer rechtlichen Überprüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass hier weder eine Markenrechtsverletzung nach § 14 MarkenG noch eine Namensrechtsverletzung nach § 12 BGB angenommen werden kann.


Für eine Markenrechtsverletzung fehlte es hier an einer „markenmäßigen Benutzung“, da auf der Website hinter der Domain weder Waren noch Dienstleistungen angeboten wurden. Die Domain wurde rein privat genutzt.


Eine Namensrechtsverletzung scheiterte daran, dass die Domain hier registriert wurde, bevor der Begriff in Deutschland markenrechtlichen Schutz erlangte.


Ich verfasste ein anwaltliches Schreiben, in dem ich meine Rechtsauffassung darlegte und deutlich machte, dass ein rechtliches Vorgehen gegen meinen Mandanten aussichtslos sei und machte ein Vergleichsangebot in Höhe von 12.500 €.


Das Unternehmen nahm dieses Angebot an.


Wie lief die Domainübertragung ab?


Ich habe einen Domainübertragungsvertrag aufgesetzt, um meinem Mandanten ein Dokument an die Hand zu geben, das ihn im Streitfall unterstützt. Der Vertrag regelt unter anderem die Leistungspflichten, die Gewährleistung, die Haftung, die Zahlungsbedingungen und vieles mehr.


Nach Unterzeichnung des Vertrages und Zahlung einer Anzahlung beauftragten wir den Domain-Provider meines Mandanten mit der Übertragung der Domain auf den neuen Inhaber.


Damit war der Domainverkauf erfolgreich abgeschlossen.


Wenn Sie eine Domain kaufen oder verkaufen wollen, lassen Sie sich nicht vorschnell von rechtlichen Drohungen einschüchtern, handeln Sie einen fairen Preis aus und lassen Sie sich von einem Anwalt einen rechtssicheren Domainübertragungsvertrag erstellen.

Foto(s): Stefan Roth

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