Domainübertragungsvertrag – Domain rechtssicher verkaufen

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Wer eine Domain verkaufen möchte, sollte das Geschäft durch einen schriftlichen Vertrag rechtlich absichern. Ein Domainübertragungsvertrag dient insbesondere dazu, beide Parteien rechtlich zu binden, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, bei Unstimmigkeiten ein klärendes Dokument vorlegen zu können und um die für einen ungünstigen gesetzlichen Regelungen zu umgehen.


Doch wie sieht ein solcher Domainübertragungsvertrag genau aus? Hier ein Überblick über die wichtigsten Klauseln:


§ 1 Leistungspflichten


Die Leistungspflichten der jeweiligen Parteien unterteilen sich in Haupt- und Nebenpflichten. Die Hauptleistungspflicht des Verkäufers besteht in der Regel in der Übertragung der Domain, die des Käufers in der Zahlung des Kaufpreises.


In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, wie genau die Übertragung erfolgen soll (z.B. mit Abtretung der dem Verkäufer gegenüber der Vergabestelle zustehenden Rechte und mit Eintragung in die WHOIS-Datenbank).


Zu den Nebenpflichten gehört unter anderem die Pflicht des Käufers, alle für die Übertragung der Domain erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Hierzu gehört beispielsweise die Übermittlung der erforderlichen Daten.


§ 2 Zahlungsbedingungen


Beispielsweise kann vereinbart werden, dass eine Anzahlung sofort fällig wird und der Restbetrag nach erfolgreichem Transfer der Domain.

Klären Sie auch, wer die Providerkosten für den Transfer übernimmt.


§ 3 Gewährleistung


Es sollte geregelt werden, was der Verkäufer gewährleistet und was nicht.


Dazu gehört unter anderem die Gewährleistung, dass keine Rechte Dritter bestehen, z.B. durch Domain-Sharing oder Domain-Pacht.


In der Regel übernimmt der Verkäufer jedoch keine Gewähr dafür, dass die Zeichenfolge, aus der die Domain besteht, frei von Rechten Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder sonstigen Kennzeichenrechten ist.


Außerdem kann die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche verkürzt sein.


§ 4 Haftung


Hier kann z.B. ein Ausschluss für leicht fahrlässiges Handeln vereinbart werden.


§ 5 Schlussbestimmungen


Hier sollte geregelt werden, welches Recht anzuwenden ist und welches Gericht im Streitfall zuständig ist. Weiterhin kann geregelt werden, dass Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen und dass die Unwirksamkeit einer Klausel nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führt.


Schließlich sollte der Vertrag von beiden Parteien unter Angabe von Ort und Datum unterzeichnet werden.


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