17 U 810/19; OLG Frankfurt bestätigt: Vorfälligkeit bei Verträgen ab 21.03.2016 oft nicht geschuldet

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Worum geht es?

Zum 21.03.2016 hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Für Darlehensverträge, insbesondere für sog. Immobiliardarlehensverträge (also solche, die durch ein Grundpfandrecht besichert sind), die ab diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, gelten daher die ab dann gültigen gesetzlichen Regelungen.

Diese ermöglichen in vielen Fällen, eine an sich geschuldete Vorfälligkeistentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung zu ersparen oder zumindest zu verringern.

Solche Vorfälligkeiten übeersteigen regelmäßig die Summe aller bis zum Zinsbindungsende noch geschuldeten Zinsen.

Wir hatten schon mehrfach und frühzeitig auf die Möglichkeit hingewiesen.

Dazu unser Rechtstipp hier.

Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhaften Angaben nicht geschuldet

Dies wird nun durch ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt bestätigt, Urteil vom 01.07.2020, Az.: 17 U 810/19, nkr., das die Regelungen der Commerzbank im konkreten Fall für unzureichend angesehen hat.

Dies zeigt, dass es sich bei Verträgen ab dem 21.03.2016 in jedem Fall lohnt, die Berechtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich zu überprüfen.

Dies gilt auch für bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen.

zahlreiche Fehlerquellen

Denn die Zahl potentieller Fehler ist groß. 

So werden häufig unzulässige Gebühren verlangt, Sondertilgungs- und Tilgungssatzanpassungsrecht nicht beachtet oder unzulässig Negativrenditen bei der Wiederanlage angesetzt. Gerade letzteres ist aber nach den Regelungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht zulässig.

Verstoß gegen Kreditwürdigkeitsprüfung führt ebenfalls zum Verlust der VFE

Auch ein Verstoß gegen die nach § 505a BGB erforderliche Kreditwürdigkeitsprüfung kann hier Erfolg bringen, denn ein solcher Verstoß führt nach § 505 d Abs. 1 Satz 3 BGB zum Verlust der Vorfälligkeitsentschädigung für den Darlehensgeber.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob auch in Ihrem Fall der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich entgegengetreten werden kann. 

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage ein.

Nutzen Sie unsere Erfahrung von weit über 1.000 geprüften Darlehensverträgen. Wir haben die Nichtzulässigkeit des Ansatzes von Negativrenditen bereits erfolgreich gegenüber Banken geltend gemacht und führen dazu und zur generellen Nichtberechtigung der Vorfälligkeit gerichtliche Verfahren.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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