2019: Abmahnung der Stattrand GmbH durch die Kanzlei Czarnetzki & Nogly

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Was wird abgemahnt?

In der mir vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Czarnetzki & Nogly aus Duisburg (RA Reinhold Czarnetzki) , welcher für die Stattrand GmbH tätig wird, wird eine fehlende Grundpreisangabe abgemahnt. Dem Mandanten wird vorgeworfen, einen flüssigen Wasseraufbereiter für Aquarien auf der Internethandelsplattform eBay bzw. Amazon vertrieben zu haben und so wettbewerbswidrig gehandelt zu haben.

2. Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Czarnetzki fordert, dass der abgemahnte Händler eine zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr notwendige strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer nach billigem Ermessen der Unterlassungsgläubigerin zu bestimmenden Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung abgibt.

Weiterhin macht er Rechtsanwaltskosten zu einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR und einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Mehrwertsteuer in Höhe von insgesamt 1.029,35 EUR geltend.

3. Was ist zu tun?

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie in keinem Fall die Angelegenheit einfach ignorieren. Die Angelegenheit sollte auch nicht zu einem Allgemeinanwalt getragen werden, der sich mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen nicht bestens auskennt.

Besser ist es, sich stattdessen von mir fachanwaltlich beraten zu lassen. Ich bin seit über 14 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die Durchsicht Ihrer Unterlagen (im angemessenen Umfang) sowie erste rechtliche Ausführungen bleiben für Sie kostenlos. Nehmen Sie mit mir per E-Mail, per Fax oder per Post Kontakt auf (meine Kontaktdaten finden Sie rechts).

  • Verzichten Sie auf den direkten Kontakt, um das „zwischen Händlern“ zu klären. Kontaktieren Sie einstweilen auch nicht Rechtsanwalt Czarnetzki.
  • Geben Sie keinerlei Erklärung ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie einstweilen keinerlei Auskünfte.
  • Zahlen Sie einstweilen kein Geld an den Gegner, bis Sie mit mir Rücksprache halten konnten.

4. Warum DAMM LEGAL?

Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Das Wettbewerbsrecht ist ein ganz wesentlicher Teil dieses Rechtsbereichs. Ich habe über 14 Jahre anwaltliche Erfahrung im Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform wie eBay oder Amazon auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die immer wieder um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema