2019: Abmahnung von Patrick McHardy durch Westermann & Scholl Rechtsanwälte erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Was lässt Patrick McHardy abmahnen?

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte, Hamburg, vor, die für Herrn Patrick McHardy urheberrechtlich tätig wird. Herr McHardy ist den Ausführungen nach „ein in der Vergangenheit weltweit führender Entwickler am Linux-Kernel“ und habe an dem Kernel „spätestens ab der Version 2.6.3 Miturheberrechte erworben“. Der Mandantin wird vorgeworfen, für verschiedene Netzwerkprodukte Firmware öffentlich zugänglich gemacht zu haben, die den Linux-Kernel sowie die Software iproute2, Busybox und libnl enthalten habe; dabei habe die Mandantin es lizenzwidrig unterlassen, die Bedingungen der GPLv2 und LGPLv2.1 auf deren Webseiten, auf denen die Downloads der Firmware abrufbar gewesen seien, sowie in den Begleitmaterialien einzuhalten. Vor allem seien weder die vollständigen und korrespondierenden Quelltexte zum Download bereitgestellt worden (Ziff. 3a GPLv2; Ziff. 4 LGPLv2.1) noch ein „written offer“ gemäß Ziff. 3b GPLv2 abgegeben worden.

2. Unterlassung, Auskunft & Schadensersatz

Die Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte fordert, die vorbezeichnete Rechtsverletzung unverzüglich zu unterlassen. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer nach billigem Ermessen der Unterlassungsgläubigerin zu bestimmenden Vertragsstrafen für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert.

Weiterhin werden Ansprüche auf Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach geltend gemacht.

Die Rechtsanwaltskosten betragen bei einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR und einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer 3.161,83 EUR.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Wenn Sie ebenfalls von einer solchen Abmahnung betroffen sind oder bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eröffnet wurde, müssen Sie sofort handeln. In keinem Fall sollten Sie die Angelegenheit auf sich bewenden lassen und weitere Schreiben der Gegenseite abwarten. Möglicherweise ist das nächste Schreiben, das Sie erhalten, die einstweilige Verfügung eines Landgerichts.

Tom Westermann wird diesseits als seriöser Rechtsanwalt eingestuft mit kollegialem Auftreten. Dessen ungeachtet sind die erhobenen Ansprüche zu überprüfen, da die verwendete Argumentation nicht unangreifbar ist.

Lassen Sie sich fachanwaltlich beraten. Fachanwalt Dr. Ole Damm ist seit über einem Jahrzehnt im Informationstechnologierecht tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Schreiben Sie Rechtsanwalt Dr. Damm per E-Mail, per Fax oder per Post Kontakt an (seine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Außerdem wird Ihnen Folgendes geraten:

  • Nehmen Sie nicht Kontakt mit Patrick McHardy oder Tom Westermann auf, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie ohne fachanwaltliche Beratung keinerlei Auskünfte und überweisen Sie noch kein Geld.

4. Warum Damm Legal?

Rechtsanwalt Dr. Ole Damm ist u. a. Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Das Softwarerecht ist ein maßgeblicher Teil des Informationstechnologierechts. Dr. Damms Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde befasste sich mit dem Thema „Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Softwarehandel“; er hat sich mit dem Thema Open Source Software bereits in seiner Doktorarbeit eingehend befasst. Fachanwalt Dr. Ole Damm hat über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf prüft Dr. Damm auch Ihren Online-Shop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und hilft Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf der Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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