September 2019: Abmahnung von Patrick McHardy durch Westermann & Scholl Rechtsanwälte!

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Westermann & Scholl erhalten?

Herr Patrick McHardy lässt durch die Kanzlei Westermann & Scholl Rechtsanwälte, Hamburg, angebliche Urheberrechtsverstöße in Bezug auf Open Source Software abmahnen. Patrick McHardy ist dem Vernehmen nach „ein in der Vergangenheit weltweit führender Entwickler am Linux-Kernel“ und habe an dem Kernel „spätestens ab der Version 2.6.3 Miturheberrechte erworben“. Den Betroffenen wird vorgehalten, für ihre Hardwareprodukte Firmware öffentlich zugänglich gemacht zu haben, die den Linux-Kernel sowie – in wechselnden Zusammenstellungen – die Software iptables, Busybox oder/und iproute2 enthalten haben. 

Den Betroffenen wird vorgeworfen, die Bedingungen der GPLv2 auf ihren Webseiten, auf denen die Downloads abrufbar gewesen seien, noch im zum Download angebotenen Begleitmaterial oder ähnlichem befolgt zu haben. Insbesondere werde die Kernpflicht der GPLv2 missachtet, da weder die vollständigen und korrespondierenden Quelltexte zum Download bereitgestellt worden (Ziff. 3a GPLv2) sind noch ein „written offer“ gemäß Ziff. 3b GPLv2 abgegeben worden ist.

2. Unterlassung, Auskunft & Aufwendungsersatz

Rechtsanwalt Tom Westermann fordert nun von den Abgemahnten die genannten Verstöße zu unterlassen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe von Unterlassungserklärungen gefordert, die mit einer nach billigem Ermessen der Unterlassungsgläubigerin zu bestimmenden Vertragsstrafen für jeden Fall der Zuwiderhandlung bewehrt sein soll, welche im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

Weiterhin erhebt Patrick McHardy Ansprüche auf Auskunft und Rückruf (§ 98 Abs. 2 UrhG). Vorbehalten bleiben dem Vernehmen nach die Ansprüche auf Vorlage und Besichtigung gemäß § 101a UrhG. 

3. Wie reagieren?

Auch wenn es für Sie naheliegt, die mit der Abmahnung übersandte vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – allein im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro – sehr große Vorsicht walten lassen. Sparen Sie hier am falschen Ende, kann dies die Gesamtkosten für Sie vervielfachen (s. oben). Wussten Sie, dass Sie grundsätzlich auch für Dritte haften können, die Sie vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie mich an, noch bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihr Abmahnungsverfahren derart verschlechtert haben, dass ich für Sie nichts mehr tun kann und Sie über dreißig Jahre unter einer nahezu unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

Lassen Sie sich dabei durch einen Fachanwalt beraten. Ich, Dr. Ole Damm, bin als Fachanwalt seit über einem Jahrzehnt im Informationstechnologierecht tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, und habe spezifische Kenntnisse im Softwarerecht, auch zu Open Source Software. Die rechtliche Auseinandersetzung mit Open Source Software ist bereits Bestandteil meiner Doktorarbeit (Dr. jur.) gewesen. Schreiben Sie mir also am besten per E-Mail, per Fax, aber auch gerne per Post an (die Kontaktdaten finden Sie einfach auf der rechten Seite). Außerdem darf ich Ihnen Folgendes anraten:

  • Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit Patrick McHardy oder Tom Westermann, ohne sich vorher beraten zu lassen.
  • Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, vor allem nicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
  • Das Internet ist ein tückischer Ratgeber. Sie haben keine Sicherheit, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig oder auch nur vollständig sind, auch nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen.
  • Geben Sie ohne vorherige fachanwaltliche Beratung keine Auskünfte und überweisen Sie kein Geld.

4. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?

Ein Fachanwalt wie ich ist nicht notwendigerweise teurer als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“. Ich habe aber aufgrund meiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Softwarerecht/Open Source Software-Recht und zwar außergerichtlich wie gerichtlich. Werfen Sie einen Blick auf meine Gegnerliste, indem Sie bei Google „Gegnerliste“ und „Dr. Ole Damm“ eingeben. Sie finden sie auf meiner Kanzlei-Hauptseite. Ein Fachanwalt für Informationstechnologierecht hat schon theoretisch ein besonderes Fachwissen im IT-Recht unter Beweis gestellt. Ich ergänze meine anwaltliche Erfahrung nicht nur durch die jährlich hinzukommenden Mandatsfälle, sondern bilde mich auch jedes Jahr im IT-Recht mindestens 15 Stunden fort, da ich anderenfalls den Titel „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ nicht weiterführen dürfte. Im Übrigen habe ich bereits vergleichbare Fälle von Herrn McHardy bearbeitet.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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