April 2020: Erneute Abmahnung von Patrick McHardy durch Westermann & Scholl Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Die Abmahnung

Die Kanzlei Westermann & Scholl, Hamburg, (dort: RA Tom Westermann) mahnt für Herrn Patrick McHardy auch am 30.04.2020 angebliche Urheberrechtsverstöße in Bezug auf die Open Source Software Linux ab.
Patrick McHardy bezeichnet sich als einen „in der Vergangenheit weltweit führender Entwickler am Linux-Kernel“. Er lässt anwaltlich erklären, dass er an dem Kernel „spätestens ab der Version 2.6.3 Miturheberrechte erworben“ habe.

Dem abgemahnten Unternehmen wird vorgeworfen, für Hardwareprodukte Firmware zum Download angeboten zu haben, die den Linux-Kernel unter anderem in der Version 3.0.8 und die weitere Software iptables und iproute2 enthalte.

Dem Unternehmen wird außerdem vorgeworfen, die Bedingungen der GPLv2 nicht erfüllt zu haben, da weder die vollständigen und korrespondierenden Quelltexte ebenfalls zum Download bereitgestellt werden, noch ein "written offer" abgegeben wird.

2. Die Forderungen

Rechtsanwalt Tom Westermann fordert, das gerügte Verhalten zu unterlassen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, die mit einer nach billigem Ermessen der Unterlassungsgläubigerin zu bestimmenden Vertragsstrafen für jeden Fall der Zuwiderhandlung bewehrt sein soll, welche im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

Patrick McHardy macht für seine Feststellung der Rechtsverstöße (Übereinstimmung mit den entsprechenden Quelltexten) einen Aufwand von 9,0 Stunden geltend und berechnet 180,00 EUR je Stunde Zeitaufwand.

Für die Rechtsanwaltskosten auf Grundlage von § 97a Abs. 3 UrhG wird von Rechtsanwalt Tom Westermann, wie im Vorjahr, ein Gegenstandswert von 150.000,00 EUR vorgegeben und hierauf eine 1,5-fache Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer berechnet, was insgesamt Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.161,83 EUR ausmacht.

Ferner wird eine Berechtigungsanfrage für die Verbreitung weiterer, im Schreiben aufgezählter, Produkte, gestellt.

3. Wie sollten Sie vorgehen?

Der Anlass dafür, dass Sie gerade diesen Rechtstipp oder auch einen meiner früheren Rechtstipps gefunden haben, ist höchstwahrscheinlich, dass Sie selbst eine Abmahnung von Patrick McHardy erhalten haben.
Auch wenn es für Sie naheliegt, die mit der Abmahnung übersandte vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – allein im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro – sehr große Vorsicht walten lassen. Sparen Sie hier am falschen Ende, kann dies die Gesamtkosten für Sie vervielfachen (s. oben). Wussten Sie, dass Sie grundsätzlich auch für Dritte haften können, die Sie vorher überhaupt nicht beauftragt haben?

Meine Tipps:

#1: Die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung sollten Sie keineswegs einfach unterschreiben, denn fangen Ihre Probleme erst recht an. Beachten Sie, dass Sie für zukünftige Verstöße eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen hätten! Sie sollten auch wissen, dass Sie grundsätzlich sogar für Dritte haften, die Sie vorher überhaupt nicht beauftragt haben.

#2: Eine fahrlässig falsche Auskunft kann zu der Notwendigkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung führen.

#3: Ein unüberlegter Rückruf von Produkten bei Ihren Abnehmern kann sich marketingtechnisch als verheerend für Ihr Unternehmen erweisen.

#4: Die bereitwillige Bezahlung des von Herrn McHardy geltend gemachten Aufwandsentschädigung kann ein Fehler sein, wenn Sie überhaupt keinen urheberrechtlichen Verstoß begangen haben.

#5: Auch die Rechtsanwaltskosten können Sie rechtsanwaltlich überprüfen lassen.

Verzichten Sie hier auf einen im Open Source Software-Recht erfahrenen Fachanwalt für IT-Recht, kann Sie diese Entscheidung zu einer Vervielfachung der Gesamtkosten führen. Lassen Sie sich umfassend schützen und verteidigen und rufen Sie mich an, noch bevor Sie durch ungeeignete Selbsthilfe Ihre Situation derart verschlechtert haben, dass ich für Sie schlussendlich nichts mehr erreichen kann und Sie über dreißig Jahre unter den Folgen einer nahezu unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

4. Warum die IT-Recht-Kanzlei Damm Legal?

Ich habe zahlreiche Abmahnungen von Patrick McHardy bearbeitet. Ich bin seit mehreren Jahren als Fachanwalt für IT-Recht, seit über 15 Jahren im Informationstechnologierecht tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, und habe spezifische Kenntnisse im Softwarerecht, auch zu Open Source Software. Die rechtliche Auseinandersetzung mit Open Source Software war bereits Bestandteil meiner Doktorarbeit (Dr. jur.).

Schreiben Sie mich unkompliziert per E-Mail an (die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite).

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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