2020: einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf für Sony durch Arnold Ruess Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf für die Sony Interactive Entertainment Inc., Japan, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Arnold Ruess, Düsseldorf, vom 21.04.2020 vor.

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren geht es um das Angebot von modifizierten DualShock 4-Controllern für die Sony PlayStation. Vom abgemahnten Händler wurden Original-Controller von Sony mit abweichend gemusterten oder gefärbten Schalen, sowie Zubehör (z. B. andere Tasten) angeboten.

1. Was ist das besondere dieser einstweiligen Verfügung?

Die einstweilige Verfügung ist keine außergerichtliche anwaltliche Abmahnung vorausgegangen, wie es üblich ist. Stattdessen wurde direkt eine einstweilige Verfügung beantragt und von der Kammer auch erlassen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Unterlassungsantrag mit einem Beschlagnahmeantrag (Sequestrationsantrag) verbunden wurde, begründet mit der Befürchtung, dass der betreffende Händler bei vorheriger Abmahnung die angebliche Plagiatsware hätte beiseite schaffen können.

Was wird im Zug der einstweiligen Verfügung angeordnet?

Im Zuge der einstweiligen Verfügung wurde angeordnet, dass die betreffenden DualShock Controller in der konkret abgebildeten Ausstattung in der Europäischen Union nicht benutzt, angeboten, beworben, in den Verkehr gebracht, eingeführt und/oder zu diesen Zwecken besessen werden dürfen, soweit keine Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt.

2. Was geht aus dem Beschluss hervor?

Die Antragsgegner sind auf Grund der gerichtlichen Verfügung verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg der Produkte sowie der Gehäuse und Gehäuseteile.

Ferner sind die Antragsgegner aufgefordert, sämtliche dieser Produkte sowie zu deren Herstellung geeignete Gehäuse oder Gehäuseteile, die sich in seinem Besitz befinden, auf seine Kosten zur Verwahrung an einen Gerichtsvollzieher herauszugeben.

Der Streitwert wurde auf 500.000 Euro festgesetzt; die Kosten des Verfahrens den Antragsgegnern auferlegt. Antragsgegner waren das Unternehmen des Händlers (GmbH), sowie der Händler persönlich als Geschäftsführer.

3. Wie sollten Sie vorgehen und was sollten Sie nicht tun

Sie sollten in diesem Fall sehr große Vorsicht walten lassen und sich zeitnah juristischen Rat bei einem Fachanwalt holen.

Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie mich an, noch bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihre Situation derart verschlechtert haben, dass Ihre rechtlichen Belange nicht mehr ausreichend gewahrt werden können.

Lassen Sie die Angelegenheit auf keinen Fall nicht auf sich bewenden, etwa, weil Sie der Meinung sind, sich rechtmäßig verhalten zu haben oder der angegriffene Verstoß sei marginal.

Melden Sie sich bei mir. Ich bin als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz seit über einem Jahrzehnt im Bereich des Markenrechts und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts tätig und helfe Ihnen. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen gern per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung und eine Ersteinschätzung sind kostenlos für Sie.

Des Weiteren gilt:

a. Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine Erklärungen ab.

b. Unterlassen Sie den direkten Kontakt mit Sony Interactive Entertainment Inc., Japan, der Kanzlei Arnold Ruess und dem Landgericht Düsseldorf.

c. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und lassen Sie sich beraten.

4. Warum Fachanwalt Dr. Ole Damm?

Ein Fachanwalt hat in der Regel aufgrund seiner Spezialisierung viel Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, wie ich, hat z. B. überdurchschnittliche Kenntnisse im Design- und Geschmacksmusterrecht, welches hier eine Rolle spielt. In der Kanzlei DAMM LEGAL werden vor allem Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht bearbeitet.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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