2022: Abmahnung der Frida Kahlo Corp. durch Zierhut IP / Ihr Anwalt 24 / "Frida"

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Gegenstand der Abmahnung

Die Frida Kahlo Corp. mahnt durch die Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft / Zierhut IP die Nutzung des Kennzeichens "Frida" ab.

2. Was fordert die Frida Kahlo Corp.?

Der Abgemahnte wird aufgefordert, es zu unterlassen, ein bestimmtes Kleidungsstück unter dem Zeichen FRIDA anzukündigen, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. Hierfür soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll eine Vertragsstrafe versprochen werden, deren Höhe im billigen Ermessen der Frida Kahlo Corp. liegen soll und die der Schuldner durch das Landgericht Stuttgart auf Angemessenheit überprüfen lassen kann.

Weiterhin soll der Abgemahnte Auskunft erteilen und seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen.

3. Wie reagieren Sie nun?

Unter gar keinen Umständen sollten Sie die Abmahnung ignorieren, und zwar unerheblich, wie Ihnen das betreffende Schreiben zugeht. Sie sollten vielmehr umgehend handeln.

Dabei sollten Sie jedoch nicht reflexartig die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung unterschreiben, um Kosten (eines eigenen Rechtsanwalts) zu sparen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Zwar koste auch ich Geld; mein Honorar erspart Ihnen jedoch in der Regel hohe finanzielle Folgenschäden. Meine Kanzlei ist seit mehreren Jahren mit Mandaten aus dem Markenrecht befasst und hat auch (gerichtliche) Erfahrung mit Rechtsanwalt Christian Zierhut. Sie können mich per E-Mail, per Fax oder per Post erreichen. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite. Darüber hinaus rate ich Ihnen Folgendes:

  • Nehmen Sie persönlich keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, ohne fachanwaltlich beraten zu sein.
  • Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung.
  • Überweisen Sie noch kein Geld an den Gegner, bis Sie über die Tragweite Ihrer Handlungen aufgeklärt wurden.

4. Warum DAMM LEGAL?

Ich, Rechsanwalt Dr. Ole Damm, bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz. Das Markenrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Ich habe über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und auch Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Dabei ist ein Fachanwalt keineswegs teurer als ein lokaler Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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