2023: Abmahnung der CrossFit LLC durch Bird&Bird

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Ein kurzer Überblick

Haben Sie eine rechtsanwaltliche Abmahnung der Kanzlei Bird&Bird erhalten, die für die CrossFit LLC Unterlassungsansprüche geltend macht? Haben Sie den Begriff "Crossfit" benutzt, in der Annahme es handele sich um eine allgemein übliche Bezeichnung für ein ganzheitliches Workout?

Der Umstand, dass Sie diesen Rechtstipp lesen, legt die Vermutung nahe, dass Sie selbst eine markenrechtliche Abmahnung von Bird&Bird erhalten haben, und zwar im Namen der Firma CrossFit LLC, 2617 Broadway Boulder, CO 80304, USA. Diese bietet u.a. ein Fitness-Programm an, dass von Fitness-Studios lizensiert werden kann ("Open a CrossFit Gym").

Natürlich unterstütze ich Sie als Fachanwalt für Gewerblichen auch, wenn Sie aus einem anderen Grund eine Abmahnung durch die Kanzlei Bird&Bird erhalten haben. Sollten Sie sich bereits in einem gerichtlichen Rechtsstreit befinden, sollten Sie in jedem Fall einen erfahrenen Fachanwalt beauftragen.

Ich bin seit über 18 Jahren Rechtsanwalt und habe viele Mandate außergerichtlich zur Zufriedenheit meiner Mandanten bearbeiten können, aber auch zahllose Gerichtsverfahren im Gewerblichen Rechtschutz begleitet. Hiervon abgesehen habe ich zu Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes meine Doktorarbeit abgeschlossen und promoviert (Dr. iur.).

2. Markenrechte der CrossFit LLC

Das Unternehmen CrossFit LLC besitzt verschiedene Wortmarken "Crossfit",  z.B.

die Unionsmarke UM005049192 (u.a. für Klasse 41 zB. "Fitnesstraining")
die Unionsmarke UM012850673 (u.a. für Klasse 28 zB. "Fitnessgeräte")
die Unionsmarke UM018040738 (u.a. für Klasse 44 zB. "Bereitstellung von medizinischen Fitnesstests und medizinischen Beratungen für Personen mit Blick auf Veränderungen in Bezug auf Gesundheit, Wellness und Ernährung in ihrem Alltag für eine Verbesserung der Gesundheit")
die deutsche Wortmarke DE302015035251 (u.a. für Klasse 5 zB. "diätetische Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Fetten, Fettsäuren, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination")
oder
die deutsche Wortmarke DE302017032826 (u.a. für Klasse 25 zB. "Bekleidungsstücke").

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Rufen Sie umgehend bei mir an, damit Ihnen ein möglichst großes Zeitfenster zur Verfügung steht, um eine optimale Verteidigungsstrategie mit Ihnen zu entwerfen. Allerdings sollten Sie mit mir auch dann Kontakt aufnehmen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist und Sie versehentlich, beispielsweise während der Ferien oder über bestimmte Feiertage an Sie gerichtete Schreiben nicht gesichtet haben. In den meisten Fällen kann und sollte ich Ihnen auch in diesem Fall noch helfen.

Ich bin bundesweit tätig und Sie müssen keineswegs bei mir persönlich vorstellig werden. Sie können mir Ihre Unterlagen wie viele andere zufriedene Mandanten einfach per E-Mail oder notfalls auch per Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite) zuschicken. 

4. Was sollten Sie jetzt nicht tun?

Ihr größter Fehler wäre, jetzt überhaupt nichts zu tun und das Abmahnschreiben liegen zu lassen. Denn noch haben Sie die Möglichkeit, die gravierenden Folgen eines Rechtsverstoßes abzumildern. Mit dem Beginn eines Gerichtsverfahrens werden die Gesamtkosten des Verfahrens bedeutend höher!

Geben Sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, insbesondere keine, in welcher Sie eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR oder gar 10.000 EUR versprechen. Lassen Sie sich über die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufklären!

Selbst wenn CrossFit LLC einen Auskunftsanspruch gegen Sie hat, erteilen Sie vor Inanspruchnahme fachanwaltlicher Beratung keine Auskunft.

Zahlen Sie einstweilen keinen Schadensersatz und zunächst auch keine Rechtsanwaltskosten, insbesondere, wenn diese über 3.000 EUR betragen. Auch hier ist jeweils zu prüfen, ob geforderte Summen berechtigt sind.

5. Warum Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Hierzu gehört auch das Markenrecht. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ich bin zudem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, falls Ihr Rechtsverstoß bei Amazon, eBay oder in einem Onlineshop stattgefunden hat. Zudem habe ich im Bereich IT-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Ich habe über 15 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und habe Abmahnungen von der Kanzlei Bird&Bird bearbeitet. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die ständig um neue Urteile und Beschlüsse ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema