2024:Spinning-Abmahnung für Mad Dogg Athletics Inc. durch die Greyhills Rechtsanwälte erhalten? Wir helfen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Auch im Jahr 2024 versenden die Greyhills Rechtsanwälte  Abmahnungen in Bezug auf die bekannte Marke "Spinning". Wir geben Tipps für Betroffene:


1. Worum geht es?


In den letzten Tagen und Wochen haben mich mehrere Betroffene Kontaktiert, die eine Abmahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Greyhills erhalten haben. Die Rechtsanwaltskanzlei Greyhills spricht bereits seit Jahren markenrechtliche Abmahnungen für die Mad Dogg Athletics Inc. aus den USA aus.

Dem Empfänger der Abmahnung wird in dem Schreiben der Vorwurf gemacht, die Markenrecht der Mad Dogg Athletics Inc. an der Marke „Spinning“ durch das Anbieten von Waren unter Nennung der Bezeichnung „Spinning“ verletzt zu haben.


2. Was fordern die Greyhills Rechtsanwälte für Mad Dogg Athletics Inc. in der Spinning-Abmahnung?


 Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen:


- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung von Abmahnkosten im vierstelligen Bereich

-Erteilung von Auskunft im Zusammenhang mit der Verwendung der Marke „Spinning


Hinweis:


Keine vorschnelle Zahlung leisten und nicht ohne anwaltliche Prüfung etwas unterschreiben!


3. Wie reagiere ich am besten auf die Spinning-Abmahnung?


Die Abmahnung der Greyhills RechtsanwälteG sollten Sie bitte ernst nehmen. Lassen Sie sich adavon aber bitte nicht einschüchtern. Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur in diesem Fall bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Andernfalls wäre die Abmahnung zurückzuweisen.

Sofern die Abmahnung sich als berechtigt herausstellt, sollte innerhalb der Frist reagiert und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich. Wir verfügen über Erfahrung aus mehr als 10 Jahren der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen.


4. Soforthilfe bei Abmahnungen


- Beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls verwenden!

- Keinen Kontakt zu den Abmahnern herstellen!

- Fristen einhalten!

- Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Spinning-Abmahnung der Greyhills Rechtsanwälte für die Mad Dogg Athletics Inc. wegen angeblicher Verletzung der Marke „Spinning“ erhalten? In diesem Fall helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung weiter.

 Ich vertrete Sie auf Wunsch gerne bundesweit.


Unser Ziel: Kein Geld für die Abmahner!


5. Kostenloses Erstgespräch mti der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!



Gerne können Sie uns telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren (bitte unter : 0471/483 99 88 - 0). Das Abmahnschreiben können Sie uns  vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion von anwalt.de zusenden. Hiermit erleichtern Sie uns die Einarbeitung in Ihren Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren fairen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.

Wir helfen Ihnen, bundesweit!

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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