3G am Arbeitsplatz & Homeoffice - Die Verunsicherung ist groß! Was gilt ab sofort?

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit dem heutigen Tag tritt § 28b Infektionsschutzgesetz in Kraft! 

Das hat sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gravierende Auswirkungen. 

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen im Rahmen der bundesweiten 3G-Regelung zusammengestellt!


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Arbeit im Betrieb meines Arbeitgebers aufnehmen zu können?

Als Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber!) müssen Sie geimpft, getestet oder genesen sein! Diese Beschränkungen gelten auch für Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte aus.  Arbeitnehmer dürfen die Arbeitsstätte vorab betreten, um ein Testangebot des Arbeitgebers sodann wahrzunehmen. 


Wer trägt die Kosten für die Tests?

Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten, sofern sie nicht im Homeoffice beschäftigt sind, zwei Testangebote pro Woche machen. Die weiteren notwendigen Tests muss der Arbeitnehmer organisieren. 


Dürfen meine Daten als Arbeitnehmer bzgl. Testung/Impfung/Genesung erhoben und gespeichert werden? 

Ja!  Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Nachweise sind seitens des Arbeitgebers den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Der Arbeitgeber darf zu diesem Zweck personenbezogene Daten einschließlich Daten zum Impf-, Genesenen- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten.


Gilt die 3G-Regel auch im Homeoffice?

Nein! Der Gesetzgeber hat ausdrücklich geregelt, dass Zugangsvoraussetzung für die Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, die 3G-Regel Anwendung findet. Sofern Sie als Arbeitnehmer im Homeoffice ohne physischen Kontakt zu Kollegen oder Dritten arbeiten, kann dies nicht verlangt werden. 


Habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Ja und nicht nur das, Sie haben ggf. sogar die Pflicht dazu!   

Der Arbeitgeber hat Beschäftigten bei Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeit anzubieten, diese im Rahmen von Homeoffice abzuleisten, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Arbeitnehmer wiederum haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. 


Muss ich als Arbeitgeber die Einhaltung der 3G-Regelung überprüfen?

Ja! Dies muss täglich erfolgen! Der Impfstatus kann beispielsweise hinterlegt werden, die Überprüfung der Tests hat täglich zu erfolgen. 


Bei weiteren Fragen zu diesem oder anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen erreichen Sie uns gerne! Bitte beachten Sie, dass individuelle rechtliche Fragestellungen im Einzelnen zu überprüfen sind und von obigen Ausführungen abweichen können. Unsere Ausführungen verbleiben insofern unverbindlich.  


Aufgrund der pandemischen Lage stehen wir Ihnen auch per Telefon, Email oder Videotelefonie zur Verfügung!

 

Kanzlei Lindwehr

Sabrina Lindwehr
Rechtsanwältin 

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Münsteraner Straße 2
49809 Lingen (Ems)

Tel.: 0591 - 31 96 29 00
Fax: 0591 - 31 96 29 09
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