4Finance Lux AG: Bafin warnt! Was tun? Anwaltsinfo!

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Anleger, die über die Handelsplattform 4Finance Lux AG (www.four-finance-ag.com) mit angeblichem Sitz in der Sophienstraße 30 in 70178 Stuttgart Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin prüfen, ob ihr Geld wirklich ordnungsgemäß angelegt wurde.

Zwar stellt sich die 4Finance Lux AG selber als "internationaler Vermögensverwalter" mit den Schwerpunkten vorbörsliche Unternehmensbeteiligungen, (Private Equity), Börsengänge und Aktien dar, ob es sich hierbei jedoch um richtige Angaben handelt, ist fraglich, denn die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) hatte mit Warn-Hinweis vom 21.10.2021 bereits folgendes mitgeteilt:

"4Finance Lux AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die Bafin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die 4Finance Lux AG, angeblicher Sitz in der Sophienstraße 30, 70178 Stuttgart, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. ...

....

Von einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren beispielsweise von Verbraucherschutzorganisationen gewarnt".

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schlechte Nachrichten für die Anleger, die über die 4Finance Lux AG ihr Geld angelegt/Aktien gekauft haben, denn Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG.

Diese Erlaubnis liegt bei der 4Finance Lux AG offensichtlich nicht vor, was bedeutet, dass der Anbieter, weil er ohne die erforderliche Erlaubnis arbeitet, zumindestens unseriös ist. Im schlimmsten Fall könnte es sein, dass sogar Betrug vorliegen könnte und z.B. Aktien nicht geliefert werden oder wertlos sein könnten. Anleger, die bei der 4Finance Lux AG Geld angelegt/Aktien gekauft haben haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB unbedingt umgehend prüfen, ob das Angebot seriös ist oder die Aktien werthaltig sind bzw. geliefert werden.

Sollte das nicht der Fall sein, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen wie z.B. umgehende Sicherungsmaßnahmen, genauso, wie z.B. Ansprüche gegen die Verantwortlichen, z.B. gem. § 826 BGB, geprüft werden können.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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