90.000 € Abfindung für Schalterangestellte in Bank

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Über 1 Jahr betreuten wir die Schalterangestellte eines Kreditinstituts, die wohl aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme bei ihrem Bankenvorstand in Ungnade gefallen war.

Es sah so aus, dass sie nach Willen des Vorstands gehen sollte. Gekündigt wurde ihr aber zunächst nicht, das wäre rechtlich auch nicht einfach umzusetzen gewesen.

Tricks von Arbeitgeberseite

Sie wandte sich zunächst an uns wegen eines Abänderungsverlangens des Arbeitgebers, mit dem sie in einen geringeren Entgelttarif eingruppiert worden war. Gleichzeitig hatte unsere Mandantin  den Eindruck, dass ihr der Zugang zu betrieblichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erschwerte wurde, um ihre frühere qualifizierte Tätigkeit nach Rückkehr von einer längeren OP-bedingten Ausfallzeit wieder aufnehmen zu können. Wir schalteten uns ein und begleiteten unsere Mandantin durch dasw Dickicht an „kleinen Tricks und Kniffen“, die ein Arbeitgeber anwenden kann, um einer langgedienten Kraft das Arbeitsleben zumindest nicht einfacher zu machen...

Anwaltlicher support und Beratung

Es reihten sich Abmahnungen, Direktiven und Abrechnungsprobleme aneinander; kleine Sticheleien, die wir zur Verteidigung dann zum Arbeitsgericht brachten, um Ruhe in das Arbeitsverhältnis zu bekommen. Vielleicht auch durch die Drucksituation am Arbeitsplatz entwickelte sich die Gesundheit unserer Mandantin nicht besser, was Fehlzeiten nach sich zog. In einer solchen Situation kommt es in unserer anwaltlichen Arbeit nicht nur darauf an, Paragraphen aneinander zu reihen. Wir sehen dann auch eine seelsorgerische Komponente unserer Arbeit, die über die rechtliche Beratung hinausgeht.

Letztlich kam es, wie es fast zu erwarten war. Wir hatten irgendwann die Kündigung der Bank auf dem Tisch. Zu dem Zeitpunkt befand sich unsere Mandantin in der Rehamaßnahme.

Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht

Wir führtenein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Flensburg für sie. Unsere Mandantin konnten wir von den Verhandlungen dort sogar weitgehend unbelastet lassen und erreichten letztlich ein zäh verhandeltes Ergebnis, dass die gesundheitlichen Probleme unsere Mandantin, die möglicherweise anstehende Frühverrentung und ihre Schwierigkeiten beim Finden einer Anschlussbeschäftigung gut mit dem Ergebnis in Einklang brachte.

Abfindung 90.000,- € 

90.000 € Abfindung für eine Bankangestellte und ein später Beendigungstermin im Jahre 2020 ist sicher kein zu verachtendes Ergebnis.

Die Einigung lässt vom Herzen unserer Mandantin wohl Steine fallen. Wir freuen uns, dass für sie jetzt das Wesentliche überstanden ist und sie sich auf ihre Genesung konzentrieren kann. 

Sie haben Fragen zum Thema Arbeitsrecht, Kündigung  und Abfindung? Ansprechpartner für diese Themen bei BRINK & PARTNER in Flensburg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jochen-P. Kunze.


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