Abfindung bei Kündigung.. so hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren (Zitat aus t-online.de)

  • 3 Minuten Lesezeit

So titelte das Internetportal t-online.de vor ein paar Tagen. 

Ein solcher Titel und auch der Inhalt dieses Artikels sorgt immer wieder für Mißverständnisse bei Arbeitnehmern / - innen. 

Ganz klare These: Egal, ob man 5 Jahre, 10 Jahre oder 30 Jahre bei einem Arbeitgeber tätig ist: Es gibt grds. keinen automatischen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Dies im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern. 

Auch eine Klage richtet sich nur gegen die Kündigung selbst. Der Antrag lautet in der Regel:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche/ außerordentliche Kündigung vom xx.xx.xx aufgelöst wird.

Somit wird auch der Richter nur hierüber entscheiden und keine Abfindung bestimmen. Abfindungen sind ausschließlich Ergebnis der Verhandlungen der Parteien bzw. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Gericht hat im Rahmen der Verhandlung immer nur auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

Ausnahmen gelten nur, 

1. Alternative

wenn der Arbeitsgeber eine betriebsbedingte Kündigung erklärt und in dem Kündigungsschreiben eine Abfindung nach § 1a KSchG anbietet. Dieser lautet:

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.


Diese Regelung hat aber in der Praxis kaum Bedeutung. Nur sehr selten kommt es bei betriebsbedingten Kündigungen vor, dass der Arbeitgeber mit der Kündigung ein Angebot auf die Abfindung im Sinne des § 1a KSchG unterbreitet. Die Arbeitgeber  lassen es erfahrungsgemäß grundsätzlich auf eine Klage ankommen und unterbreiten dann das Angebot eventuell im Rahmen des Klageverfahrens.

Umso wichtiger ist es, Klageverfahren geschickt und lösungsorientiert zu führen. eine überwiegende Mehrzahl der Klageverfahren endet nicht mit einem Urteil, sondern mit einer Einigung der Parteien. Gegenstand der Einigung ist dann klassischerweise auch eine Abfindungszahlung.

Sie setzt aber dringend voraus, dass der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht hat. Wird die Klagefrist von 3 Wochen versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam und nicht mehr angreifbar.


2. Alternative

wenn in Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen ein Sozialplan geschlossen wurde. Der Sozialplan stellt eine Einigung zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber dar. Voraussetzung somit, dass in dem Betrieb ein Betriebsrat gewählt ist.

In einem Sozialplan werden in der Regel auch Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer vereinbart, die dann nach Zugang einer Kündigung entstehen und fällig werden.

Sozialpläne finden sich regelmäßig bei großen Unternehmen (z.B. Ford, VW, ThyssenKrupp etc). .


Fazit:

Es empfiehlt sich daher immer, eine Kündigung auf ihre Wirksamkeit und auf etwaig bestehende Ansprüche des Arbeitnehmers prüfen zu lassen.in einem persönlichen Gespräch besprechen wir die Erfolgsaussichten einer Klage und die Strategie, um zu dem vom Mandanten gewünschten Ergebnis zu gelangen.


Oliver Stemmer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Sozialrecht





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Stemmer

Beiträge zum Thema