Abfindung nach einer Kündigung wegen Krankheit

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen und Daniela Willer wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Oft kommt es vor, dass ein/e Arbeitgeber/in einem/einer Arbeitnehmer/in kündigt wegen Krankheit. Irrtümlicherweise gehen viele Arbeitnehmer/innen davon aus, dass sie während der Krankheit unkündbar sind. Zwar ist eine Kündigung wegen und auch während der Krankheit möglich, trotzdem besteht für Arbeitnehmer/innen in den meisten Fällen immer die Möglichkeit sich gegen die Kündigung zu wehren und dann eine Abfindung zu erhalten.

Abfindung mit einer Kündigungsschutzklage. In den meisten Fällen wollen Arbeitnehmer/innen nach dem Erhalt einer Kündigung, auch wenn diese auf eine Krankheit gestützt wurde, nicht mehr bei ihrem/ihrer Arbeitgeber/in bleiben. Dann kann es aber trotzdem sinnvoll sein sich im Wege einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Mit der Kündigungsschutzklage, wird die Kündigung an sich angegriffen. Sie hat das Ziel diese anzugreifen und für unwirksam zu erklären. Letztendlich wird mit der Kündigungsschutzklage jedoch in der Regel ein Vergleich zwischen dem/der Arbeitgeber/in und dem/der Arbeitnehmer/in angestrebt. Im Wege des Vergleiches wird sich dann in der Regel darauf geeinigt, dass der/die Arbeitgeber/in dem/der Arbeitnehmer/in eine Abfindung in einer bestimmten Höhe zu zahlen hat. Damit eine Kündigungsschutzklage überhaupt Erfolg haben kann, ist die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes Voraussetzung.

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage ist die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter/innen in dem Unternehmen angestellt sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. 

Kündigungsschutzklage und Zurückweisung der Kündigung. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Zudem kann es sinnvoll für den Erfolg der Kündigungsschutzklage sein die Kündigung sofort, also innerhalb weniger Tage nach Erhalt, die Kündigung zurückzuweisen und zwar wegen Nichteinhaltung der Formalien seitens des/der Arbeitgebers/in.

Erfolg mit einer Kündigungsschutzklage bei einer Kündigung wegen Krankheit. Gerade bei Kündigungen bei denen sich der Grund auf eine Krankheit stützt, sind die Erfolgsaussichten mit der Kündigungsschutzklage in aller Regel sehr gut. Arbeitgeber/innen haben bei dem Ausspruch einer Kündigung viele Formalien zu beachten, insbesondere bei einer Kündigung wegen Krankheit. Zum Beispiel muss ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) stattgefunden haben. Ferner muss eine gewisse Fehlzeit gegeben sein und eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Sollte eine Kündigung vorliegen und auch wirksam auf den ersten Blick erscheinen, so ist diese gerade, wenn die Kündigung wegen Krankheit erfolgt in der Regel sehr oft im Nachhinein unwirksam. Gerade die negative Gesundheitsprognose kann in der Praxis leicht von der Arbeitnehmerseite entkräftet werden.

Abfindungshöhe. In der Regel umfasst eine Abfindung in der Praxis mehrere Bruttomonatsgehälter. Letztendlich ist die Höhe der Abfindung immer abhängig vom Einzelfall und natürlich von dem Verhandlungsgeschick des/der Rechtsanwalts/-anwältin. Das Angebot fällt in der Regel höher aus, wenn der Wille des/der Arbeitgebers/in sehr groß ist, dass der/die Arbeitnehmer/in das Unternehmen verlässt und wenn die Kündigung zudem rechtlich kaum oder gar keinen Bestand hat. 

Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Sollten Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten haben, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Lassen Sie sich unbedingt von einem/einer Anwalt/Anwältin oder Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht über Ihre Möglichkeiten bzgl. einer Kündigungsschutzklage und Abfindung beraten.

Suchen Sie sich eine/e erfahrene/n Experten/in im Arbeitsrecht, am besten eine/n Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht.

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen, Kündigungsschutzklagen und dem Ausspruch von Kündigungen. 

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck: Haben Sie Fragen zu einer Kündigung? Rufen Sie Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwalts-Kanzlei für Arbeitsrecht an. Rechtsanwalt Bredereck für Arbeitsrecht berät Sie zur Kündigung, zu Ihrem Aufhebungsvertrag, zu den Chancen Ihrer Kündigungsschutzklage und zu Ihren Aussichten auf eine hohe Abfindung. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

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