Abfindung: Vermeiden Sie DIESE Fehler! (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Verhandeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die Höhe der Abfindung, wird oft manches falsch gemacht – selbst wenn Anwälte dabei sind. Diese Verhandlungsfehler führen meist zu Nachteilen auf Arbeitnehmerseite. Welche Fehler das sind, und wie sie der Arbeitnehmer vermeidet, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Bei Vergleichsverhandlungen muss zuerst klar sein, was einbezogen werden und was außen vor bleiben soll. Der Fehler, den viele, auch Anwälte, begehen, ist, dass sie das, was außen vor gelassen werden müsste, zum Gegenstand der Verhandlung machen. Das führt dazu, dass eine Seite, oft der Arbeitgeber, Zugeständnisse macht mit Verhandlungspositionen, die dem Arbeitnehmer eigentlich selbstverständlich zustehen oder Gegenstand separater Verhandlungen sein müssten.

Was hat außen vor zu bleiben?

Als Erstes: berechtigte Forderungen des Arbeitnehmers. Diese stehen in keinem Zusammenhang zur Abfindung, sie stehen dem Arbeitnehmer sowieso zu.

Dennoch versuchen viele Arbeitgeber, sie in die Verhandlungen mit einzubeziehen, etwa wenn sie es als Zugeständnis verkaufen, dem Arbeitnehmer Arbeitsentgelt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen, oder eine längst verdiente Provision.

Als Zweites: Emotionen. Auch das stört die Verhandlungen nur und bringt fast immer keinerlei Resultate. Weg lassen sollte man zwischenmenschliche Enttäuschungen und Verletzungen, wie vergangenes Mobbing, Gemeinheiten oder unkollegiales Verhalten am Arbeitsplatz. Aber auch vermeintliches Fehlverhalten der Kollegen, des Chefs oder des Arbeitnehmers gehören nicht hierher. Bei den meisten Verhandlungsführern oder Anwälten perlt das alles wirkungslos ab.

Ebenfalls außen vor sollten strittige Forderungen bleiben. Über sie sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber separat verhandeln.

Bei Abfindungsverhandlungen sollte es grundsätzlich nur darum gehen, was der Arbeitnehmer als Gegenleistung für den Verzicht seines Arbeitsplatzes und Kündigungsschutzes erhalten soll. Im Mittelpunkt steht hier die finanzielle Seite, also die Zahlung eines Geldbetrages. 

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