Abfindung wegen Mobbings? SO gehen Sie effektiv vor (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, will meist so schnell wie möglich weg. Was aber kann man tun, um den Job mit einer Abfindung hinter sich zu lassen? Dazu der Experte für Kündigung und Abfindung Anwalt Bredereck:


Wer gemobbt wird, sollte als Erstes auf seine Gesundheit achten. Anhaltendes Mobbing führt zu mitunter erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Der größte Fehler, den ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin beim Mobbing machen kann, ist es, das Mobbing und seine Folgen zu ignorieren und sich für stark genug zu halten, dem Druck längere Zeit, beispielsweise bis zur Rente, stand zu halten.


Es gilt: Wer zu lange in einer Mobbingsituation bleibt, wird regelmäßig so krank, dass eine Rückkehr in den Job kaum mehr möglich ist. Kommt wegen Mobbings eine Gesundheitsbeeinträchtigung in Frage, sollte man ausschließlich sich und seine Gesundheit schützen und umgehend zum Arzt gehen.


Besteht aber aktuell keine Gesundheitsgefahr, weil das Mobbing etwa vor kurzem erst angefangen hat, könnten Sie, um eine Abfindung zu erreichen, so vorgehen:


  • Führen Sie ein Mobbingtagebuch, wo Sie die Mobbinghandlungen möglichst detailliert, am besten am Computer, aufzeichnen. Nennen Sie dabei den Ort, die Zeit und die Handlung, und auch entsprechende Zeugen. Schreiben Sie herabwürdigende oder diskriminierende Äußerungen möglichst wortwörtlich am selben Tag auf.
  • Fragen Sie sich, was Sie Ihrem Arbeitgeber vorwerfen können: Hat Ihr Arbeitgeber beispielsweise datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, oder gegen die Vorgaben des Nachweisgesetzes verstoßen? Werden Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen verletzt?
  • Gehen Sie nach anwaltlicher Rücksprache oder mit anwaltlicher Vertretung in die Offensive; machen Sie Ihre Vorwürfe und Ansprüche Ihrem Arbeitgeber gegenüber geltend. Nachdem Ihr Arbeitgeber so unter Druck gerät, kommt es oft zu Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
  • Erst wenn man diese Möglichkeiten ausgeschöpft hat, oder keine anderen Vorwürfe gegen den Arbeitgeber ersichtlich sind, kann ich unter Umständen dazu raten, das Mobbing zu thematisieren und hier Verbesserungen und Schadensersatz zu fordern. Ziel ist es auch hier, den Arbeitgeber, nach entsprechendem Rechtsrat, zu Abfindungsverhandlungen zu bewegen.
  • Rufen Sie zeitnah einen auf Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Ar
  • beitsrecht an und fragen Sie nach Ihren Abfindungschancen.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten trotz des Mobbings möglichst aus einer Position der Stärke agieren. Wer sich nur auf Mobbing beruft und das auch noch ohne anwaltlichen Beistand, begibt sich erfahrungsgemäß in eine eher schwache Verhandlungsposition, aus der hohe Abfindungssummen schwieriger zu erreichen sind. Schadensersatzklagen wegen Mobbings haben zudem aufgrund der Beweisschwierig

keiten nur selten gute Aussichten auf Erfolg.


Werden Sie am Arbeitsplatz gemobbt? Wollen Sie einen Aufhebungsvertrag mit hoher Abfindungszahlung erreichen? Haben Sie Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Aufhebungsvertrag, zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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