Abgasskandal – Audi startet Rückruf für A6 und A7

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bei Modellen des Audi A6 und A7 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt und deshalb den verpflichtenden Rückruf angeordnet. Audi hat am 14. November 2018 mit dem Rückruf der Fahrzeuge begonnen.

Bei dem ersten von insgesamt acht Rückrufen werden zunächst Fahrzeuge der Modelle Audi A6 und A7 Sportback der Baujahre 2015 bis 2018 mit 3-Liter-Dieselmotor und 200 kW in die Werkstätten beordert. Betroffen sind rund 31.000 Fahrzeuge, nachdem das KBA die Freigabe für ein Update erteilt hat. Bei der Nachbesserung soll ein Software-Baustein aus der Motorsteuerung entfernt werden. Es ist der Auftakt zu weiteren Rückrufen, von denen insgesamt rund 151.000 Audi-Modelle der Mittel- und Oberklasse betroffen sind.

Da das KBA den Rückruf angeordnet hat, ist er für die Fahrzeughalter verpflichtend. Wer die Nachbesserungen nicht durchführen lässt, riskiert im Ernstfall den Verlust der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auf der anderen Seite sind die Fahrzeughalter verunsichert, welche Auswirkungen das Update auf die Motoren hat, auch wenn Audi verspricht, dass keine negativen Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, den CO2-Ausstoß, die Leistung oder Haltbarkeit des Motors zu befürchten seien.

„Die Verunsicherung bei den betroffenen Audi-Besitzern bleibt allerdings, zumal Aspekte wie Wertverlust oder auch drohende Fahrverbote durch ein Update nicht vom Tisch sind“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Seiner Ansicht nach müssen sich die betroffenen Audi-Käufer nicht mit einem Update abspeisen lassen. Im VW-Abgasskandal haben bereits zahlreiche Gerichte entschieden, dass VW die Kunden durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, bei denen die Abgaswerte manipuliert wurden, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. 

Dabei geht es um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, zu denen die Audi-Modelle, die jetzt zurückgerufen werden, nicht gehören. Die Rechtslage dürfte aber die gleiche sein. Das belegen Urteile der Landgerichte Stuttgart und Kiel, die Porsche wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen zu Schadensersatz verurteilt haben. Hier handelte es sich um einen Porsche Cayenne und einen Porsche Macan, deren Motoren von Audi gebaut wurden. Diese Motoren sind nun auch vom Audi-Rückruf betroffen. „Die Urteile der Landgerichte Stuttgart und Kiel sind zwar noch nicht rechtskräftig, dürften aber eine Steilvorlage sein, um Schadensersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen“, so Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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