Abgasskandal: Deliktszinsen machen den Anspruch "fett"

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Zunehmend verlagert sich der Fokus im Abgasskandal auf die Rechtsfolgenseite, nachdem sich eine Haftung der Hersteller aus § 826 BGB bei manipulierter Motorsteuerungssoftware in der Rspr immer mehr durchsetzt.

Neben der Frage, ob für die Nutzung der manipulierten Fahrzeuge bis zur Rückgabe Wertersatz auf Basis der gefahrenen Kilometer geschuldet wird, 

dazu 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/dieselskandal-und-vorteilsanrechnung-lg-nuernberg-mit-neuem-ansatz_155334.html und

https://www.anwalt.de/rechtstipps/anrechnung-des-vorteilsausgleichs-beim-dieselskandal_155058.html

wird die Frage, ob der Geschädigte für den Kaufpreis seit Zahlung bereits sog. Deliktszinsen nach § 849 BGB verlangen kann, immer wichtiger.

Da der Kauf solcher Fahrzeuge oft 6 Jahre und länger zurück liegt, sind hier Ansprüche von 25 % des Kaufpreises und mehr durchsetzbar.

Erst jüngst hat das OLG Köln bestätigt, dass ein solcher Anspruch besteht, OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 29.04.2019, 16 U 30/19.

Auch das LG Gießen hat in einem von RA Koch geführten Verfahren die Volkswagen AG erst jüngst zur Zahlung von Deliktszinsen verurteilt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/dieselskandal-lg-giessen-verurteilt-vw_154979.html

Es lohnt sich daher, solche Verfahren mit der notwendigen Akribie zu führen und alle denkbaren Ansprüche auch geltend zu machen. Dazu ist eine Prüfung jedes Einzelfalls sinnvoll, statt sich in eine anonyme Massenbearbeitung zu begeben.

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau, Marburg, Wiesbaden und Mannheim.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



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