Abgasskandal EA 288 – VW droht weitere Niederlage vor dem OLG Naumburg

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Der Druck im Abgasskandal nimmt für VW bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 weiter zu. Das OLG Naumburg hat mit Beschluss vom 19. Juli 2021 darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, dem Kläger bei einem VW T6 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz zuzusprechen (Az.: 8 U 11/21).

In dem Verfahren geht es um einen VW T6 Multivan, der mit dem Dieselmotor EA 288 und einem SCR-Katalysator zur Abgasreinigung ausgestattet ist. Für das Modell mit der Abgasnorm Euro 6 liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das OLG Naumburg hat deutlich gemacht, dass es der Argumentation des Klägers voraussichtlich folgen und ihm Schadenersatz zusprechen wird. Er habe hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtungen geliefert. Dies gehe auch aus internen VW-Dokumenten hervor.

Dabei geht es nicht nur im die sog. Fahrkurvenerkennung, die anhand verschiedener Parameter erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet. Es werde auch deutlich, dass es unterschiedliche Strategien für den Betrieb des SCR-Katalysators gebe. So ändere sich die AdBlue-Dosierung. Während im Prüfmodus eine ausreichende Menge des zur Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird, ändere sich die Zufuhr im Straßenverkehr. Nach Überzeugung des OLG Naumburg ist das Ziel dieser unterschiedlichen Betriebsstrategien, den zulässigen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus sicher einzuhalten. Inwieweit dies zu einem Anstieg der Emissionen im Straßenverkehr führe, sei unerheblich, so das OLG. Eine Prüfstandserkennung, die dazu dient, ein anderes Emissionsverhalten auszulösen als im Straßenverkehr, sei eine unzulässige Abschalteinrichtung.

VW droht im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen beim Motor EA 288 nicht zum ersten Mal eine Niederlage vor dem OLG Naumburg. Schon mit Urteil vom 9. April 2021 hatte das Oberlandesgericht entschieden, dass in einem VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 8 U 68/20).

Mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 hat auch das OLG Köln VW bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt. Zudem haben auch zahlreiche Landgerichte entschieden, dass VW schadenersatzpflichtig ist.

„Außerdem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass die Emissionen zwar auf dem Prüfstand reduziert werden, im Straßenverkehr aber wieder steigen. VW dürfte es daher schwerfallen, die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen. VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen und die Chance auf Schadenersatz steigen weiter“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal



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