Abgasskandal: Immer wieder die Audi AG wegen manipulierter Dieselmotoren in Porsche-Fahrzeugen!

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Einmal mehr ist die Audi AG im Dieselabgasskandal schadenersatzpflichtig geworden, zuletzt als Herstellerin eines in einem Porsche Cayenne S Diesel verbauten Dieselmotor EA897evo.

Dass Autokonzerne für Manipulationen an Fahrzeugen anderer Marken wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt werden, ist im Dieselabgasskandal nicht unüblich. Denn sie haften als Motorenhersteller für die regelkonforme Ausstattung ihrer Antriebe. Das hat auch ein Dieselverfahren vor dem Landgericht Kleve gezeigt (Az.: 3 O 154/21). Die Audi AG wurde verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 18.786,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. August 2021 zu zahlen.

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einen Porsche Cayenne S Diesel mit dem Achtzylinder-Diesel EA897evo mit 4,2 Litern Hubraum und der Abgasnorm Euro 5, der von der Audi AG entwickelt und produziert worden ist. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Oktober 2016 mit 42.800 Kilometern für 72.534 Euro gekauft und am 13. Dezember 2019 mit 73.500 Kilometern und 43.000 Euro weiterverkauft. Der Wagen unterliegt einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und hat in dem Rahmen ein Software-Update erhalten.

Das Gericht bezieht sich in seinem Urteil dezidiert darauf, dass das streitgegenständliche Fahrzeug zumindest vor dem Update und damit zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Kläger mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware enthielt. Das sei eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. „Der Kläger benennt diese Abschalteinrichtung als illegale Aufheizstrategie, die nahezu ausschließlich im Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ und den dort definierten Prüfbedingungen wirke, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Es komme überdies ein unzulässiges Thermofenster zum Einsatz“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Die in dem Fahrzeug installierte Software erkennt im Sinne der Strategie A, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und aktiviert sodann die Aufheizstrategie, bei der der SCR-Katalysator schneller aufgeheizt wird, um die für die Abgasreinigung erforderliche Temperatur zu erreichen und die Funktionsfähigkeit der Abgasreinigung sicherzustellen. Im realen Fahrbetrieb wird diese Funktion abgeschaltet, wodurch es zu einem höheren Schadstoffausstoß kommt.

Dem sei die Audi AG laut Gericht nicht entgegengetreten und hätte damit ihrer sekundären Darlegungslast nicht entsprochen. „Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss sich der Autohersteller von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Dem hat das Unternehmen nicht ansatzweise entsprochen. Insofern steigen die Chancen für Dieselkunden weiter, im Rahmen des Abgasskandals finanziell weitreichend entschädigt zu werden“, betont Dr. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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