Abgasskandal - OLG Karlsruhe bestätigt Schadenersatzanspruch bei Audi A6 3.0 Liter

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Schwering Rechtsanwälte hat am Oberlandesgericht Karlsruhe erreicht, dass die Audi AG Schadenersatz im Abgasskandal leisten muss. Mit Urteil vom 17. Februar 2022 entschied das OLG, dass bei einem Audi A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 8 U 451/21).

Auf Schadenersatz hatte der Käufer eines Audi A6 Quattro mit 3-Liter-Dieselmotor wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geklagt. Die Klage hatte schon in der ersten Instanz weitgehend Erfolg. Das Landgericht Baden-Baden bestätigte, dass in dem Audi A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie verwendet wird. Die Funktion sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten, im normalen Straßenverkehr allerdings überschritten werden. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Baden-Baden. „Das Urteil hatte nur einen Haken. Bei der Berechnung des Nutzungsentschädigung hat das Gericht eine zu erwartende Laufleistung von lediglich 250.000 Kilometer veranschlagt. Das ist für ein Auto der gehobenen Preisklasse mit einem großvolumigen Dieselmotor wie dem Audi A6 zu wenig und wirkt sich für unseren Mandanten außerdem negativ auf die Höhe der Nutzungsentschädigung aus. Das OLG Karlsruhe hat das erstinstanzliche Urteil in diesem Punkt korrigiert und eine Laufleistung von 300.000 Kilometer zu Grunde gelegt. Die Nutzungsentschädigung fällt dadurch geringer aus“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

OLG Karlsruhe: 300.000 Kilometer Gesamtlaufleistung bei 3-Liter-Motoren

Das OLG Karlsruhe bestätigte im Berufungsverfahren zunächst, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe. Das Landgericht sei allerdings von einer zu geringen Laufleistung ausgegangen. Das 8. Zivilsenat des OLG Karlsruhe führte dazu aus, dass er bei 3-Liter-Motoren des VW-Konzerns zur Berechnung der Nutzungsentschädigung regelmäßig von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern ausgeht.

Unterm Strich hat sich der Zahlungsanspruch des Klägers dadurch erhöht. Gegen Rückgabe seines gebraucht gekauften Audi A6 kann er die Erstattung des Kaufpreises (38.400 Euro) verlangen. Für die gefahrenen knapp 71.900 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 13.100 Euro anrechnen lassen. Somit hat er einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 25.300 Euro plus Zinsen.

4.000 Euro weniger Nutzungsentschädigung

„Da das OLG eine höhere Laufleistung bei der Berechnung zu Grunde gelegt hat, hat sich die Nutzungsentschädigung um rund 4.000 Euro verringert. Geld, das unser Mandant jetzt mehr hat“, so Rechtsanwalt Schwering.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zahlreiche Rückrufe für verschiedene Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Die Motoren kamen auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. „Geschädigte Autokäufer haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Neben dem OLG Karlsruhe haben auch zahlreiche weitere Gerichte Audi zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/audi-abgasskandal



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