Abgasskandal: Schwering Rechtsanwälte setzt Schadenersatz für Seat Leon mit Dieselmotor EA 288 durch

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz für einen Seat Leon mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den VW-Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Das Landgericht Bielefeld ist überzeugt, dass auch im EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Als Motorenherstellerin muss VW daher Schadenersatz leisten (Az.: 9 O 156/21).

Die Klägerin hatte den Seat Leon 1,6 TDI mit Tageszulassung im Februar 2015 zu einem Preis von rund 23.700 Euro zzgl. Überführungskosten gekauft. In dem Pkw ist der von der Konzernmutter VW hergestellte Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Bei der Abgasreinigung wird ein sog. NOx-Speicherkatalysator eingesetzt. Jede Regeneration des Katalysators wirkt sich auf die Schadstoffemissionen aus.

Während diese Regeneration im normalen Fahrbetrieb nach einer Strecke von ca. 5 Kilometern oder wenn der Katalysator voll „beladen“ ist, erfolgt, wird dies im Prüfmodus anders gesteuert. Dazu war eine Software installiert, die mittels der sog. Fahrkurvenerkennung die Vorkonditionierung für die Abgasmessung auf dem Prüfstand erkannte. Dann stellte sie sicher, dass der Katalysator am Ende der Vorkonditionierung regeneriert, so dass er bei der anschließendem Messung fast leer ist und das Fahrzeug bessere Abgaswerte aufweist.

Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass es sich bei dieser Steuerung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Ihre Klage hatte Erfolg. VW habe den Motor unter Verschweigen der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Klägerin dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Gemäß § 826 BGB habe sie daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Bielefeld.

In dem Fahrzeug sei unstreitig eine Software installiert gewesen, die dafür sorgte, dass der Katalysator im Prüfmodus anders gesteuert wird als im normalen Straßenverkehr. So werde das Emissionsverhalten des Fahrzeugs im Prüfmodus optimiert. Eine solche Steuerung, die dafür sorgt, dass das Fahrzeug im Prüfzyklus ein anderes Abgasverhalten zeigt als im realen Straßenverkehr, stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, machte das Gericht deutlich. Dabei sei es unerheblich, ob die Grenzwerte für den Emissionsausstoß auch ohne die Abschalteinrichtung eingehalten werden.

Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung gehabt hätte, so das Gericht. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises (23.700 Euro) verlangen. Für die gefahrenen rund 57.600 Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 5.400 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 18.300 Euro.

Schwering Rechtsanwälte hat zum wiederholten Mal Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 durchgesetzt. „VW behauptet zwar, dass es bei diesem Motor keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe. Die Gerichte sehen dies jedoch zunehmend anders. Daher bestehen auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Möglichkeiten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal



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