Porsche Cayenne im Abgasskandal – Schwering Rechtsanwälte setzt Schadenersatz durch

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Schwering Rechtsanwälte hat für den Käufer eines Porsche Cayenne Schadenersatz im Abgasskandal durchgesetzt. Das Landgericht Karlsruhe entschied nach der Verhandlung vom 23. Juli 2021, dass in dem Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und die Konzernschwester Audi als Herstellerin des Motors schadenersatzpflichtig ist (Az.: 4 O 125/21).

„Die großvolumigen Dieselmotoren mit drei Litern und mehr Hubraum werden im VW-Konzern von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Sie kommen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern u.a. auch im Porsche Cayenne oder Porsche Macan. Als Herstellerin des Motors muss Audi auch für die verwendeten unzulässigen Abschalteinrichtungen geradestehen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Karlsruhe hatte den Porsche Cayenne S 4.2 Liter V8 mit der Abgasnorm Euro 5 zu einem Preis von rund 98.000 Euro gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. In dem Motor komme eine Software zum Einsatz, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist das der Fall, werde die Abgasbehandlung so gesteuert, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß jedoch wieder an.

Die Klage hatte Erfolg. In dem Motor des Porsche Cayenne komme ein unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das LG Karlsruhe.

Wie das KBA festgestellt habe, werde bei dem Fahrzeug eine Software verwendet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, stellte das Gericht klar. Mit der Abschalteinrichtung sollte über den tatsächlichen Stickoxid-Ausstoß getäuscht werden, um die Zulassung für das Fahrzeug zu erhalten. Als Herstellerin des Motors sei Audi dafür verantwortlich, dass die unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und für Kunden und Fachleute nicht erkennbar eingebaut wurde, führte das LG Karlsruhe weiter aus.

Mit Abschluss des Kaufvertrags sei dem Kläger ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückgewickelt werden. Audi müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis (98.000 Euro) erstatten. Für die gefahrenen knapp 98.000 Kilometer kann allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 38.300 Euro angerechnet werden. Damit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von ca. 59.700 Euro.

„Audi hat die großvolumigen Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 hergestellt. Das KBA hat zahlreiche Modelle mit diesen Motoren wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Ob Audi, Porsche oder VW Touareg – die geschädigten Autokäufer haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/porsche-abgasskandal/



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