Abgasskandal – Thermofenster beim T6 bringt Volkswagen in Erklärungsnot

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Wie schon andere Gerichte zuvor, tendiert auch das Landgericht Köln dazu, ein Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten.

Mit Hinweisbeschluss vom 10. August 2020 forderte es VW auf darzulegen, warum ein Thermofenster ausnahmsweise eine zulässige Abschalteinrichtung darstellen sollte. Diesen Nachweis ist VW bislang schuldig geblieben. Der Beschluss wurde von Balduin & Partner Rechtsanwälte erwirkt.

Erster Erfolg bei EA288 vor dem LG Köln 

 In dem Verfahren zum Aktenzeichen 2 O 276/19 geht es um einen VW T6 Multivan 2.0 TDI mit dem Motor EA 288. Der VW „Bulli“ ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Tatsächlich erfüllt er ohne ein Software-Update allerdings nicht die Voraussetzungen der Schadstoffklasse Euro 6. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell daher einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Ohne ein entsprechendes Update droht dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung. Das Update führt zu einem erhöhten AdBlue-Bedarf bei dem VW T6, da ansonsten die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nicht eingehalten werden.

 Kölner Richter bringt VW in Erklärungsnot

Nach Auffassung des LG Köln hat VW mit dem T6 Multivan 2.0 TDI ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht, das die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 für den Stickoxid-Ausstoß nicht einhält und das über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verfügt. Zudem sei das On-Board-Diagnose-System des Fahrzeugs in unzulässiger Weise so programmiert worden, dass verpflichtende Fehlermeldungen, die bei einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß angezeigt werden, gerade nicht angezeigt werden. Dies sei ein Indiz dafür, dass Verantwortliche bei VW es zumindest billigend in Kauf genommen hätten, gegen gesetzliche Regeln zu verstoßen, fand das LG Köln klare Worte.

 Schadensersatz bei EA288

Es ist nun Aufgabe von VW im Rahmen der sekundären Darlegungslast die Vorwürfe zu widerlegen und zu erklären, warum es sich bei dem Thermofenster in dem T6 um eine ausnahmsweise zulässige Abschalteinrichtung handeln sollte.

 Rechtsanwalt für EA288 Manipulation erklärt

„VW dürfte es allerdings schwerfallen, den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu entkräften. Zumal die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April klargemacht hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen“, sagt Rechtsanwalt Patrick Balduin, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ausnahmen sind laut der EuGH-Generalanwältin nur im sehr engen Rahmen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. „Funktionen, die den Motor eher langfristig vor Versottung schützen sollen wie z.B. ein Thermofenster, zählen gerade nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, erklärt Rechtsanwalt Balduin.

 Mehrere Gerichte verurteilen VW wegen Manipulation des EA288

Die Landgerichte München und Heilbronn haben das Thermofenster im T6 bereits als unzulässige Abschalteinrichtung gewertet und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt (Az. 3 O 13321/19 und Bi 6 O 257/19). „Auch beim VW T6 und generell bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 steigen die Chancen auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Balduin.


Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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