Abgasskandal: Thermofenster nach Urteil des VG Schleswig unzulässig – Auswirkungen auf Mercedes

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Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Damit ist das Modell trotz Software-Update weiter mit einer illegalen Abschalteinrichtung unterwegs, die entfernt werden muss. Ansonsten droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

Auch wenn das Urteil zunächst einen VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189 betrifft, dürfte es Auswirkungen auf andere VW-Modelle und Fahrzeuge anderer Hersteller haben. So hat beispielsweise auch Mercedes Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Nach Darstellung der Autohersteller sollen die Thermofenster aus Motorschutzgründen nötig sein. Dieser Argumentation hat das VG Schleswig allerdings eine klare Absage erteilt. „Wird das Urteil rechtskräftig, dürfte auch für Mercedes-Fahrzeuge mit Thermofenster über kurz oder lang ein Rückruf anstehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Mercedes wären es nicht die ersten Rückrufe im Abgasskandal. Wegen der Verwendung unzulässiger Anschalteinrichtungen mussten eine lange Reihe unterschiedlicher Mercedes-Modelle in die Werkstatt gerufen werden. Die Widersprüche gegen die Rückrufe wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgewiesen. Mercedes beharrt zwar darauf, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen zulässig sind. Mit dieser Argumentation dürfte der Autobauer allerdings kaum durchkommen. Tatsächlich dürfte der Druck auf Mercedes aufgrund der Verwendung von Thermofenstern weiter steigen.

So hat der EuGH mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind. (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom  8. November 2022 untermauert (Az.: C-873/19). Auch das VG Schleswig ist dieser Rechtsprechung nun gefolgt.

Dabei steht eine weitere wichtige Entscheidung des EuGH in Kürze an. Er wird voraussichtlich am 21. März 2023 darüber entscheiden, ob Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hat dies bereits bejaht. Vielfach wird erwartet, dass der EuGH der Ansicht des Generalanwalts folgt. „Das würde die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen deutlich erleichtern. Denn bislang herrschte an deutschen Gerichten überwiegend die Auffassung, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsätzlich gehandelt hat. Dieser Vorsatz müsste bei einer entsprechenden Entscheidung des EuGH nicht mehr nachgewiesen werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

In dem Verfahren vor dem EuGH zum Aktenzeichen C-100/21 geht es um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. „Das Urteil dürfte aber auch Signalwirkung auf andere Fahrzeuge mit Thermofenster haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag




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