Abgasskandal - Thermofenster sind nach Urteil des VG Schleswig unzulässig

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Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Urteil vom 20. Februar 2023 deutlich gemacht, dass das Software-Update beim VW Golf 6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters enthält (Az.: 3 A 113/18). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte zwar die Genehmigung für das Software-Update erteilt, jetzt muss es auf Anweisung des Gerichts aber erneut tätig werden und VW anweisen, die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen.

Das heißt, dass sich die betroffenen Fahrzeughalter auf einen verpflichtenden Rückruf einstellen müssen, da das Fahrzeug nachgerüstet werden muss, damit es nicht seine Zulassung verliert. Konkret betroffen ist zunächst der VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189. „Das ist wahrscheinlich nur der Anfang“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn in Folge des VW-Abgasskandals musste bei Fahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum mit dem Dieselmotor EA 189 ein Software-Update aufgespielt werden. Bei diesen Modellen dürfte ein ähnliches Szenario drohen, nachdem das VG Schleswig entschieden hat, dass das Software-Update beim VW Golf rechtswidrig ist.

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind 118 weitere Verfahren anhängig. Die betreffen nicht nur VW-Fahrzeuge mit Software-Update, wie die DUH mitteilt. Es geht auch um Modelle von  Audi und Porsche mit größeren Dieselmotoren, um Fahrzeuge von BMW, Mercedes und ausländischen Herstellern mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6a und 6b. Im Kern steht das umstrittene Thermofenster bei der Abgasreinigung.

Der Europäische Gerichtshof hat schon im mehreren Verfahren erklärt, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Damit hat er der Argumentation der Autohersteller, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig ist, eine klare Absage erteilt. Das VG Schleswig ist nun der Rechtsprechung des EuGH gefolgt.

Das Urteil des VG Schleswig ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Konsequenz dürfte sein, dass alle Fahrzeuge mit Thermofenster nachgerüstet werden müssen, damit sie die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einhalten. Gelingt dies nicht, droht den Fahrzeugen am Ende die Stilllegung.

Ob eine technische Nachrüstung bei allen betroffenen Diesel-Fahrzeugen überhaupt möglich und sinnvoll ist, darf angezweifelt werden, denn ein Update kann zu anderen Problemen beim Motor wie höherem Verbrauch, höheren Verschleiß oder weniger Leistung führen.

„Mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist ein Fahrzeug einen Mangel auf und die Halter haben Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen den Autohersteller bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal




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