Abgasskandal: Wieder klagezusprechendes Urteil für geschädigten Dieselkäufer gegen die Daimler AG

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Das Landgericht Wuppertal hat die Daimler AG für Abgasmanipulationen zu Schadenersatz verurteilt. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 250 Bluetec mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 6.

Auch die Daimler AG kommt im Dieselabgasskandal nicht zur Ruhe. Jetzt hat das Landgericht Wuppertal den Autobauer verurteilt, für die Abgasmanipulationen an einem Mercedes-Benz GLK 250 Bluetec mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 6 die Summe von 11.000,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 15. Januar 2021 zu zahlen und den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 973,66 Euro freizustellen. Die Daimler AG muss die kompletten Kosten des Verfahrens tragen.

„Das Landgericht Wuppertal bezieht sich im Urteil auf das Vorliegen einer Software zur Abgassteuerung, die zwei unterschiedliche Betriebsmodi kennt. Im sogenannten Modus 1 werden beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ die gesetzlich geforderten Grenzwerte für die Stickoxidemissionen eingehalten. Dieser Modus wird im NEFZ automatisch aktiviert“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

„Unter Fahrbedingungen hingegen, die im normalen Straßenverkehr vorzufinden sind, ist der partikeloptimierte Modus 0 aktiv. Damit steigen die Emissionen im normalen Straßenverkehr, in dem es praktisch unmöglich ist, den NEFZ nachzufahren. Daher befindet sich das Fahrzeug außerhalb des NEFZ durchgehend und zwangsläufig im Modus 0. Diese Systematik hat das Gericht dazu bewogen, dem geschädigten Verbraucher Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zuzusprechen“, erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Der Kläger hatte das Fahrzeug am 12. November 2018 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von 56.400 Kilometer zu einem Preis von 23.800 Euro erworben. Bezüglich des in dem Fahrzeug verbauten Motortyps existiert ein amtlicher Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts aus Februar 2020 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. „Geschädigte Verbraucher haben also weitreichende Chancen, von der Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Wege der Betrugshaftungsklage Schadensersatz zu erhalten und das Skandalfahrzeug abzugeben“, stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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