Abiturprüfungen: Verschiebungen 2020 wegen Corona – Teil 2

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In Teil 1 der Artikelserie haben wir über die Überlegungen und Verfahrensstände zu den Planungen für den Abiturjahrgang 2020 berichtet, mit Stand zum 13. März 2020. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abiturpruefungen-werden-sie-verschoben-folgen-fuer-studium-und-ausbildungen-teil_164237.html. 

1. Derzeitige Beschlüsse für den Abi-Jahrgang 2020 

Inzwischen hat bekanntlich wegen der Corona-Krise die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern am Sonntag, 22. März 2020, Maßnahmen beschlossen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Virus, insbesondere des Kontaktverbotes im öffentlichen Raum außerhalb des eigenen Familien-Hausstandes. Auch die einzelnen Regeln mit den Ausnahmeregel-Typen sind allgemein bekannt. 

Daher ist nun auch von einigen Bundesländern beschlossen worden, dass die schriftlichen Abiturprüfungen, die derzeit teilweise laufen, teilweise gleich nach Ostern starten sollten, verschoben werden auf einen etwas späteren Zeitpunkt, einschließlich Nachschreibterminen und damit verzögertem Abiturzeugnistermin. Alle Schüler sollen jedoch auf jeden Fall noch dieses Jahr die Gelegenheit erhalten, in diesem Jahr ihr Abitur ablegen zu können, so sie die Prüfungen schaffen, und nicht erst kommendes Jahr oder Wiederholung des Jahrganges, was eine erhebliche Beeinträchtigung andernfalls wäre gegenüber früheren Jahrgängen und in der weiteren Ausbildungsplanung. 

2. Derzeitige Regelungen im Einzelnen 

Hamburg:

In Hamburg liegen die Prüfungen plangemäß ab dem 16.04.2020, mit Nachschreibtermin ab 11.05.2020. Die Schulen selbst bleiben in Hamburg für den Unterricht derzeit bis zum 19. April 2020 geschlossen. Ein weiterer Nachschreibtermin für Schüler, die an den regulären wie Nachschreibterminen erkrankt oder in Quarantäne sind an den Prüfungsterminen, soll in eine Zeitschiene noch gelegt werden (Stand: 18. März). Es wird derzeit organisiert, die Corona-Hygienemaßnahmen wie den vorgegebenen Abstandsregelungen bei den Prüfungen umzusetzen. 

Schleswig-Holstein:

Auch Schleswig-Holstein lässt derzeit noch das Abitur plangemäß weiterschreiben ohne Verschiebung. 

Bayern:

Das Land Bayern hat wegen der Corona-Ausbreitung bereits gerade beschlossen, dass das schriftliche Abitur 2020 verschoben wird, um die Vorbereitung fair zu ermöglichen wegen der Schulschließungen zuvor, und zwar beginnend zum 30. April, bis 20. Mai 2020. 

Mecklenburg-Vorpommern:

Mecklenburg-Vorpommern verschiebt die Abiturprüfungen 2020. 

Berlin:

Berlin verlegt per Stand am 22.03.2020 das für jetzt an sich geplante schriftliche Abitur wie auch die Prüfungen für den mittleren Schulabschluss auf die Zeit nach Ostern. 

Brandenburg:

In Brandenburg können die Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden, ob die Abiturprüfungen direkt auf die Nachschreibtermine verlegt werden. 

Hessen: 

Hessen teilt per 21.03.2020 mit, dass die Abiturprüfungen einstweilen wie bisher derzeit weiter gehen. Die schriftlichen Abiturprüfungen werden fortgesetzt, unter Einhaltung der nun bundesweiten Regelungen zum Hygieneschutz, insbesondere der Abstandsregelung. 

Wer sich jedoch psychisch wegen der aktuellen Situation nicht dazu in der Lage sehe, darf sich krankmelden und nachschreiben. 

Baden-Württemberg:

Das Land Baden-Württemberg verlegt ebenfalls die Prüfungen auf die Zeit nach Ostern, da man davon ausgeht, dass die Schülerinnen und Schüler durch die Schulschließungen sonst nicht über die notwendigen fairen Voraussetzungen verfügen. 

Die neuen Hauptprüfungstermine liegen nun ab dem 18. Mai, die Nachschreibtermine ab 16. Juni. Es wird derzeit geklärt, ob im Juli noch ein zweiter Nachtermin gewährt wird, ein Nottermin liegt voraussichtlich noch dann Mitte September 2020. Mündliche Prüfungen finden dann an den Gymnasien vom 20. Juli 2020 an statt. 

Für die mittleren Schulabschlussprüfungen und die der Berufsschulen liegen die neuen Termine etwa analog kurz danach. 

Stand der Informationen: 22. März 2020 

3. Online-Petition der Schüler

Derzeit haben Schülerinnen und Schüler eine Online-Petition gestartet zum Verschieben des Abiturs bundesweit, da sie das weitere Stattfinden der Abiturprüfungen in diesem Jahr als psychische und gesundheitliche Benachteiligung und Einschränkung empfinden, und verlangen, dass das Abitur des Jahres 2020 ohne Prüfungen vergeben werden soll. Dabei soll die Abiturnote sich aus einem Teil des Notendurchschnitte der 4 Semester der Studienstufe ergeben.

Da die Erfahrung der Schulen und Kultusminister zeigt, dass die Abiturprüfungsleistungen im Schnitt stets etwas geringer ausfallen als die Leistungen während der Schulsemester davor, ist wahrscheinlich nicht damit zu rechnen, dass dieser Petition statt gegeben wird. Die Abiturnoten der Vorjahrgänge wie Nachfolgejahrgänge wären damit sicher nicht mit diesem Jahrgang vergleichbar bei Studienplatzzulassungen wie auch bei der Auswahl für betriebliche Ausbildungsplätze. Wir werden sehen, wie diese Initiative ausgeht; diskutiert wird derzeit, ob evtl. dann, wenn der gesamte Abiturjahrgang wegen der Corona-Belastungen deutlich schlechter ausfällt als früher, evtl. ein Notennachteilsausgleich erwogen wird. 

Dieser Beitrag dient allgemeiner Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und erfolgt ohne Gewähr. Eine individuelle Beratung des konkreten Einzelfalles wird dadurch nicht ersetzt. 

Rechtsanwältin und Fachanwältin Iris Schuback aus Hamburg 

Foto(s): Pixabay License

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