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Ablehnungsbescheid vom Bezirksamt Berlin 2023 erhalten? Doch noch an die Wunschschule? Lassen Sie sich beraten

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Wie bekomme ich einen Platz an der Wunschschule? Bestehen Chancen?

Mitte Juni 2023 ist es wieder so weit. Viele Eltern und Kinder erhalten die Bescheide der Berliner Bezirksämter im Hinblick auf ihre Bewerbung für eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I. Dabei ist die Enttäuschung oft groß, denn nicht alle Kinder erhalten einen Platz an ihrer Wunschschule. 

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Ablehnung an allen Wunschschulen?

Bisweilen kommt es vor, dass Schüler nicht nur bei ihrer Erstwunsch-Schule abgelehnt werden, sondern auch bei Zweit- und Drittwunsch unberücksichtigt bleiben. Dann sind besondere Härten nicht selten. Denn im Falle einer Ablehnung aller Wunschschulen erfolgt eine Zuweisung an die "nächstbeste" freie Schule im Wohnbezirk. Diese kann auch 10 Kilometer oder weiter entfernt liegen, was ein intaktes Sozialleben der Schüler nahezu unmöglich macht.

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Was tun? Ein Anwalt kann helfen

Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid Ihrer Wunschschule erhalten haben, dann können Sie den Vorgang durch einen Anwalt überprüfen lassen und mit dessen Hilfe Widerspruch und ggf. ein Eilverfahren (umgangssprachlich "Schulplatzklage"). Im Widerspruchsverfahren wird der Ablehnungsbescheid von der Senatsverwaltung überprüft. Es besteht hier für uns die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und formelle sowie materielle Fehler zu rügen. Dabei gehen wir äußerst sorgfältig vor und haben das Wohl Ihres Kindes im Blick. 

Schulplatzklage in Berlin

Die Schulplatzklage in Berlin bringt das Verfahren vor das Verwaltungsgericht und ermöglicht eine neutrale richterliche Überprüfung des Vorgangs. Dabei kann das Gericht im Eilverfahren anordnen, dass Ihr Kind auf die gewünschte Schule zu überweisen ist. Gerne beraten wir Sie zu dem optimalen Vorgehen im Rahmen unserer beliebten anwaltlichen Erstberatung zum Festpreis.

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Foto(s): BRIXLANGE Rechtsanwälte, Adobe Stock, Unsplash

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