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Was ist ein Disziplinarverfahren für Beamte - Ablauf im Beamtenrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bzw. die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ist für die Betroffenen ein Schock. Was es zu beachten gilt, wie das Verfahren abläuft und warum Sie sich Hilfe von einem Rechtsanwalt holen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Disziplinarverfahren - Welche Maßnahmen gibt es?

Zu unterscheiden sind für aktive Beamte der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Der Ablauf des Disziplinarverfahrens für Beamte

Viele Betroffene fragen sich, wie der Ablauf eines Disziplinarverfahrens ist. Ein Disziplinarverfahren beginnt regelmäßig mit der internen Ermittlung des Dienstvergehens oder des dienstlichen Fehlverhaltens. Die Behörde sammelt hier die Informationen und entscheidet dann, wie auf die Sachlage reagiert werden soll. Ein Anwalt kann Sie im Disziplinarverfahren unterstützen.

Schritt 1: Der Bescheid im Disziplinarverfahren

Daran schließt sich der Bescheid an, mit welchem der Beamte oder Soldat über den Sachverhalt und die getroffene Disziplinarmaßnahme unterrichtet wird. Dieser Bescheid enthält in der Regel auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn Sie einen solchen Bescheid erhalten haben, sollten Sie handeln. Es muss in der Widerspruchsfrist verhindert werden, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Ein Angriff und eine behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung wäre dann nicht mehr möglich. 

Besonderheit: Bei besonders schweren Dienstvergehen ist in der Regel Disziplinarklage durch den Dienstherrn vor dem Verwaltungsgericht erhoben worden. 

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Persönlicher Ansprechpartner

Rechtsanwalt Malte Brix

  • Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
  • Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin (uA Beamtenrecht)
  • Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verwal­tungsrecht Nordost e. V.
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

Schritt 2: Der Widerspruch im Disziplinarverfahren

Gegen den Bescheid kann ein Widerspruch erhoben werden. Hier kann der Anwalt im Beamtenrecht helfen und eine stichhaltige Begründung des Widerspruchs vornehmen. Hierzu wird der Anwalt regelmäßig Akteneinsicht beantragen und in Absprache mit Ihnen die wesentlichen Argumente gegen die Maßnahme vortragen. Dabei ist es wichtig, bereits auf einschlägige Gesetze Bezug zu nehmen und die Grundsätze der Rechtsprechung zu berücksichtigen. Damit können die Chancen auf ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren erhöht werden.

Schritt 3: Der Widerspruchsbescheid

Am Ende des Widerspruchsverfahrens steht der Widerspruchsbescheid, in welchem dem Adressaten mitgeteilt wird, ob der Widerspruch Erfolg hat. Ist dies nicht (vollständig) der Fall, kann der Widerspruchsbescheid mit weiteren Rechtsbehelfen angegriffen und eine gerichtliche Überprüfung angestrebt werden.

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Schritt 4: Die Klage

Gegen den Widerspruchsbescheid ist regelmäßig eine Anfechtungsklage statthaft. Erneut ist unbedingt die Frist zu beachten, da der Widerspruchsbescheid ansonsten bestandskräftig wird. Es schließt sich nun das verwaltungsgerichtliche Verfahren an. Auch hier empfiehlt sich die Vertretung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Gerne unterstützen wir Sie in jeder Phase des Verfahrens.

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Disziplinarverfahren Beispiele

Die Liste möglicher Dienstvergehen, die ein Disziplinarverfahren auslösen können, ist lang. Beispielhaft sind zu nennen:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Alkoholabhängigkeit
  • Beihilfebetrug
  • Chatgruppen
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Verstoß gegen die Dienstleistungspflicht
  • Drogenkonsum
  • Meineid
  • Körperverletzung im Amt
  • Nichtbefolgen von Weisungen

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