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Widerspruch gegen dienstliche Beurteilung - Prüfung durch den Anwalt sinnvoll?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die dienstliche Beurteilung spielt eine entscheidende Rolle in der beruflichen Entwicklung eines Beamten. Doch was können Sie tun, wenn Sie mit der Beurteilung nicht einverstanden sind? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie effektiv gegen die Beurteilung vorgehen und ob ein Anwalt helfen kann.

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Was ist eine dienstliche Beurteilung?

Die dienstliche Beurteilung ist, anders als das Arbeitszeugnis, für den internen Verwaltungsgebrauch bestimmt. Es ermöglicht dem Dienstherrn die Vergleichbarkeit der Beamten, insbesondere im Hinblick auf Beförderungen und andere Personalentscheidungen. Die dienstliche Beurteilung kann als Regelbeurteilung in festen Zeitabständen und als sog. Anlassbeurteilung zu bestimmten Anlässen erfolgen. In jedem Fall hat die dienstliche Beurteilung einen erheblichen Einfluss auf die weitere Laufbahn des Beamten. 

Regelbeurteilung

Eine Regelbeurteilung erfolgt in festen Zeitabständen. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Beamtengesetzen bzw. aus Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. 

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Anlassbeurteilung

Eine Anlassbeurteilung erfolgt, wie der Name schon sagt, zu bestimmten Anlässen. Ein solcher Anlass kann eine Beförderung sein. Ob Anlassbeurteilungen überhaupt (immer) zulässig sind, ist in umstritten und kommt jedenfalls auf den Einzelfall an.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

RA Malte Brix


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Ablauf dienstliche Beurteilung

  • Besprechung/ Ankündigung
  • Eröffnung der Beurteilung
  • Antrag auf Abänderung
  • ggf. Widerspruch
  • Klage

Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilung

Ein rechtliches Vorgehen gegen die dienstliche Beurteilung ist möglich. Dabei kann zunächst ein sog. Antrag auf Abänderung gestellt werden. Außerdem ist in den meisten Bundesländern ein Widerspruchsverfahren notwendig. Schließlich kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.

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Antrag auf Abänderung der Beurteilung

Ein Antrag auf Abänderung kann durch den betroffenen Beamten gestellt werden. Hierbei sollten alle Argumente, die für eine günstigere Beurteilung sprechen, strukturiert dargestellt werden und möglichst mit entsprechenden Unterlagen untermauert werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Widerspruch gegen die dienstliche Beurteilung

In vielen Bundesländern ist ein Widerspruchsverfahren unumgänglich. In einigen Bundesländern kann gegen die dienstliche Beurteilung sofort geklagt werden. Es ist allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob das der günstigste Weg ist. Hierzu ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen.

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Klage gegen die dienstliche Beurteilung

Schließlich kann eine dienstliche Beurteilung auch in einem Klageverfahren überprüft werden. Dies passiert regelmäßig im sog. Konkurrentenstreitverfahren. Allerdings sind auch andere Konstellationen denkbar. Zu prüfen ist stets, ob eine Klagebefugnis besteht und in Ihrem Fall eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Beratung Digital

  • Wir bieten individuelle moderne Beratung auch per Video-Chat 
  • Sie erreichen uns jederzeit per E-Mail und erhalten digitale Entwürfe und Posteingänge
  • Gerne stehen wir auch persönlich vor Ort zur Verfügung
  • Wir bieten Beratung im Wirtschaftsrecht aus einer Hand

Welche Kosten entstehen?

  • Unsere Vergütung richtet sich in aller Regel nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und ist damit für Mandanten und Anwaltskanzlei transparent 
  • Oft ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier können wir Ihnen eine überschlägige Einschätzung mitteilen und eine konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen geben
Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash

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