Abmahnung auf spreadshirt.de durch Von Appen Jens Legal für den VfB Stuttgart

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Den eigenen Verein beim Heimspiel in passender Montur anfeuern? Viele Fans bekommen hierbei leuchtende Augen. Doch die Markentrikots sind oft sehr teuer und das Design könnte doch individueller sein…? Bei derartigen Wünschen helfen Anbieter wie Spreadshirt, mit dem man ganz einfach eigene Shirts drucken und auch anderen Fans anbieten kann. Doch so mancher Fußballfan hat schon übersehen, dass „sein“ Verein seinen Namen als Marke hat schützen lassen.

In einer aktuellen Abmahnung durch die Kanzlei Von Appen Jens Legal für den VfB Stuttgart wurde ein Anbieter auf Spreadshirt dafür abgemahnt, dass er T-Shirts verkaufte, welche angeblich die Wortmarke „VfB Stuttgart“ verletzt hätten.

Die Abmahnung

Im vorliegenden Fall war die Verletzung allerdings nicht so offensichtlich wie in der Abmahnung durch die Kanzlei Von Appen Jens Legal vorgetragen.

Auf dem bei Spreadshirt angebotenen T-Shirt unseres Mandanten befand sich der weiß-rot gestreifte Schriftzug „Keep calm and support Stuttgart“, sowie ein aus mehreren Lederquerstreifen zusammengenähter Ball.

Der VfB Stuttgart mahnte die Verwendung dieses Designs unter Verweis auf die angebliche Verletzung der Wortmarke „VfB Stuttgart“ ab.

Die Forderung

Die Kanzlei Von Appen Jens Legal forderte für den VfB Stuttgart in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf.

Zudem wurden die für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1531,90 EUR geltend gemacht. Die Höhe der Abmahnkosten bestimmt sich im Regelfall nach dem Streitwert, welcher hier mit 50.000 EUR zugrunde gelegt wurde. Derartige Streitwerte sind im Markenrecht keine Seltenheit. Daher ist bei der Benutzung von fremden Marken äußerste Vorsicht geboten.

Die Rechtslage

Ob im vorliegenden Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist unserer Ansicht nach zumindest sehr streitig.

Zum einen könnte eingewendet werden, dass gar keine markenmäßige Benutzung der Marke erfolgt sei. D. h. konkret, dass durch die Verwendung des Wortes Stuttgart lediglich eine dekorative Wirkung hervorgerufen und nicht über die Herkunft der T-Shirts getäuscht wurde.

Zudem wurde lediglich ein Teil der Marke „VfB Stuttgart“ verwendet und zwar das rein beschreibende Element „Stuttgart“. Für sich genommen sind beide Begriffe freihaltebedürftig: „VfB“ heißen diverse Vereine in Deutschland, wie etwa auch der VfB Leipzig und der VfB Lübeck. Und der Name der Stadt Stuttgart ist als geografische Angabe gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schon nicht eintragungsfähig.

Allerdings wurde in der Beschreibung des Shirts mehrfach der Bezug zum Fußball hergestellt und auch der symbolische Ball auf dem T-Shirt weist auf die Sportart hin.

Ob die isolierte Verwendung einzelner Wortbestandteile einer Marke abmahnfähig ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es kommt hier letztlich auf die konkret im Fall vorliegenden Verwechslungsgefahr an.

Abgemahnt? Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie eine vergleichbare Abmahnung der Kanzlei Von Appen Jens Legal erhalten haben, wenden Sie sich gerne an uns! Keinesfalls sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben. Oftmals ist der beiliegende Formulierungsvorschlag zu weitreichend.

Rieck & Partner Rechtsanwälte haben jahrelange Erfahrung im Markenrecht und verfügen daher über die Kompetenz, Sie im Falle einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung so erfolgreich wie möglich zu vertreten! Rufen Sie uns also gern an (040/41167625) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@rieck-partner.de).


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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