Abmahnung Daniel Sebastian German TOP 100 Single Charts für DigiRights Administration GmbH

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt weiterhin wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab. In einer aktuell bearbeiteten Abmahnung sind folgende Musiktitel aus der German Single Top 100 betroffen:

  • „Ai Se Eu Te Pego - von Michel Teló"
  • „Ma Chérie - von DJ Antoine feat. The Beatshakers"
  • „Balada (Tche Tcherere Tche Tche) - von Gusttavo Lima"
  • „I Follow Rivers - von Triggerfinger"
  • „Wine It Up - von Lucenzo feat. Sean Paul"

Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht diese Abmahnungen im Namen und im Auftrag seiner Mandantin, der DigiRights Administration GmbH aus und weist gleichzeitig darauf hin, dass seinerseits eine Vollmachtvorlage nicht erfolgen müsse.

Die betreffenden Werke sollen durch das Herunterladen über Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme wie Bittorent und eDonkey/eKad gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und damit rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Herr Kollege Daniel Sebastian verlangt neben einer Zahlung in Höhe von 1.800 EUR, Löschung der Werke und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.  Die umfangreiche dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet und sollte daher nicht ungeprüft und in der vorgelegten Form akzeptiert werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben?

Zunächst sollten Sie die vorgegebene Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, da Sie sich damit gleichzeitig auch zur Zahlung der geforderten Summe verpflichten und zudem dem Grund nach Schadensersatzansprüche anerkennen. Es wird daher allenfalls empfohlen, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung ohne gleichzeitige Anerkennung der geltend gemachten weiteren Ansprüche anzuerkennen und zu unterschreiben.

Sie sollten auch den vorgeworfenen Verstoß, nämlich die Angaben, wie IP-Adresse, Zeitpunkt, Netzwerk und die angebotene Datei überprüfen. Bei der Abmahnung gegen den Anschlussinhaber geht es allein um Ansprüche gegenüber diesem.

So haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch für den Ehegatten oder seine Kinder. So hat jüngst der BGH (Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12) in einem solchen Fall bei minderjährigen Kindern entschieden, dass es als ausreichend betrachtet wird, wenn die Eltern ihre minderjährigen Kinder über die Nutzung zu Tauschbörsen belehrt haben.

Ob die Ansprüche bestehen oder auch nur zum Teil zurückgewiesen werden können, bestimmt sich jedoch nach dem konkreten Einzelfall. Jedoch sollte gerade im Fall einer so umfangreichen Datei, wie der German TOP 100 Single-Charts, geprüft werden, ob auch die Gefahr von weiteren Abmahnungen anderer Rechteinhaber verringert werden kann.

Sollten auch Sie Fragen zu einer der erhaltenen Abmahnung des RA Daniel Sebastian, zu den Ansprüchen und zu Möglichkeiten der Vorbeugung vor weiteren Abmahnungen haben, so können Sie mich gern kontaktieren, ich vertrete Ihre Interessen bundesweit.

Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de

Internet: www.rechtsanwalt-baumgaertner.de


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