Abmahnung d.d. Kanzlei Fechner Legal i.A.v. Anna Neetzel wegen einer Urheberrechtsverletzung

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Die Kanzlei Fechner Legal mahnt für ihre Mandantin Frau Anna Neetzel wegen der unberechtigten Veröffentlichung einer Fotografie im Internet ab. Neben der Unterlassung wird Schadens- und Aufwendungsersatz gefordert.

Der Sachverhalt

Laut dem uns vorliegenden Schreiben soll der Abgemahnte ein Foto ohne die Zustimmung der Fotografin und Urheberin Anna Neetzel auf seiner Internetseite veröffentlicht haben. Es widerspreche laut der Kanzlei Fechner Legal dem Willen von Frau Neetzel, die Fotografie zu veröffentlichen und somit anderen zugänglich zu machen. In rechtlicher Hinsicht werden Urheberrechtsverstöße gegen §§ 17, 19a UrhG gerügt. Die Normen regeln die Verbreitung sowie das öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke.

Was sind die Forderungen?

Im Abmahnschreiben wird der Abgemahnte zunächst aufgefordert, das Bild von der Internetseite zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Überdies soll ein Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach den Kosten, die bei ordnungsgemäßem Lizenzerwerb entstanden wären. Für Fotografen berechnet sich die Höhe der Lizenzgebühren nach den Tarifen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Für eine 5-monatige Veröffentlichung des Fotos veranschlagt die Kanzlei Fechner einen Betrag von 270,00 Euro. Dieser erhöht sich zudem um einen Zuschlag von 100 % (270,00 Euro) aufgrund einer fehlenden Urheberkennzeichnung auf der Internetseite des Abgemahnten auf insgesamt 540,00 Euro.

Darüber hinaus fordert die Kanzlei Fechner die Begleichung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 551,00 Euro, die sich aus einem Streitwert von 6.000 Euro errechnen.

Was können Sie beim Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung tun?

Wenn auch Sie wegen der Veröffentlichung eines Fotos abgemahnt wurden, geraten Sie nicht in Panik. Häufig sind sich Abgemahnte keines Verstoßes bewusst und von einer Abmahnung ziemlich überrascht sowie vom geforderten Schadensersatz geschockt. Dies ist jedoch nicht nötig. Bleiben Sie ruhig und holen Sie sich professionelle Hilfe.

Nicht immer treffen die Darstellungen im Abmahnschreiben zu oder es gibt zumindest einen Spielraum bei der Berechnung der Schadensersatzhöhe, sodass es nicht ratsam ist, den geforderten Betrag schlichtweg zu bezahlen. Auch hinsichtlich der Unterlassungserklärung sollten Sie einen Experten im Urheberrecht zu Rate ziehen, um weitreichende Haftungsrisiken zu vermeiden.

Für eine professionelle Rechtsberatung könne Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten Abgemahnte bundesweit wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax zusenden. 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs vorläufig einschätzen. Gerne können wir dann gemeinsam ein weiteres Vorgehen planen und für Sie das bestmögliche Ziel einer Verteidigung gegen eine Abmahnung verfolgen.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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