Abmahnung der Adidas AG durch Lorenz Seidler Gossel erhalten?

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Seit Jahren kämpft die Adidas AG gegen Nachahmungen ihrer Markenprodukte. Häufig werden die Plagiate aus China importiert. Um diese Entwicklung einzudämmen, ist die Münchener Kanzlei Lorenz Seidler Gossel für den Sportartikelhersteller aus Herzogenaurach abmahnend tätig. Dabei werden regelmäßig Markenrechtsverletzungen beanstandet, z. B. der rechtswidrige Vertrieb von Sportschuhen im "Yeezy-Design", welches in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Rapper, Sänger, Musikproduzent und Modedesigner im Jahr 2015 entstanden ist. Adidas verfügt hier über mehrere europäische Geschmacksmusterrechte (z. B. 002847681-1 bis 002847681-0014). Die abgemahnten Händler werden nicht selten von solchen Abmahnungen überrascht, weil sie in der Annahme gehandelt haben, Originalprodukte zu verkaufen.

1. Was ist passiert?

Die Adidas AG verlangt vom Abgemahnten, den Vertrieb von Nachahmungen ("Plagiaten") zu unterlassen.

2. Was wird gefordert?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine vorbereitete Erklärung liegt dem Abmahnschreiben in der Regel bereits bei.

Dann werden Anwaltsgebühren gefordert. Zu deren Berechnung wird ein von der Kanzlei selbst bestimmter Gegenstandswert zugrunde gelegt. Dieser Gegenstandswert beträgt nicht selten mehrere hunderttausend Euro, sodass im Ergebnis enorme Abmahnkosten entstehen. Mitunter ist dies dem Umstand geschuldet, dass die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel auch einen Patentanwalt einschaltet, was die Anwaltskosten verdoppelt.

Neben der Unterlassungserklärung erwartet die Kanzlei Auskunft über den Umfang der Verkaufstätigkeit hinsichtlich der Plagiate.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche oder eine ähnliche Abmahnung der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel erhalten? Rufen Sie uns gleich an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung haben Sie keine Kosten zu tragen. Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren mitunter bis zum Bundesgerichtshof geführt und sind bundesweit für Sie tätig.

4. Was Sie nicht tun sollten

  • Sie sollten nicht als erstes die Gegenseite oder die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel kontaktieren.
  • Sie sollten ohne fachanwaltliche Beratung vorläufig keine (Unterlassungs-)Erklärung abgeben.
  • Sie sollten vorläufig keine Abmahnkosten bezahlen, auch nicht anteilig.
  • Sie sollten vorläufig keine Auskunft erteilen, in welcher Form auch immer.

5. Warum wir?

Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört, und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert.

In unserem Tätigkeitsbereich sichern wir u. a. auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay.

Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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