Abmahnung der AUDI AG durch Rechtsanwälte Kessler Kaiser wegen angeblicher Markenrechtsverletzung

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Eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Kessler Kaiser im Auftrag der AUDI AG ist derzeit Gegenstand eines Mandates in unserer Kanzlei. Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, die Markenrechte von AUDI verletzt zu haben.

Konkret habe unser Mandant über eBay technische Artikel zum Kauf angeboten und diese mit dem bekannten Zeichen der AUDI AG (vier Ringe) beworben. Zudem sei zu der Produktbewerbung auch das Wort „AUDI“ verwendet worden und es seien die vier Ringe auf den angebotenen Waren abgedruckt gewesen. Bei dem Markenzeichen (vier Ringe) und dem Wort „AUDI“ handele es sich aber um geschützte Unionsmarken. Daher sei die Verwendung nur insoweit zulässig, als es sich bei der angebotenen Ware um Originalware handele. Dies sei bei den Produkten unseres Mandanten aber gerade nicht der Fall. Insoweit liege eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 II, III MarkenG, § 9 II b, III b UMV vor. Wegen dieser vermeintlichen Markenrechtsverletzung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Anwaltskostenerstattung i. H. v. 2.305,40 €
  • Erstattungsanspruch bzgl. Testkaufkosten
  • Auskunftserteilung, u. a. über Herkunft der Ware
  • Rückruf der verkauften Produkte von gewerblichen Abnehmern sowie Vernichtung

Zu den einzelnen Forderungen:

Ein Unterlassungsanspruch wird durch die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Hiermit verpflichtet sich der Unterzeichnende dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen und bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch ein Schuldanerkenntnis darstellen kann und unserer Auffassung nach zu weitreichend gefasst ist. Außerdem wird dort eine feste Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes i.H.v. 5.001,00 € vereinbart. Sie sollte nicht in dieser Form abgegeben werden. Der Auskunftsanspruch bezieht sich unter anderem auf den mit dem Verkauf erzielten Gewinn. Der Rückrufanspruch ist der Anspruch auf Rückruf der an gewerbliche Abnehmer verkauften Produkte. Diese Produkte müssen an den Abgemahnten zurückgesendet werden und dürfen von gewerblichen Abnehmern nicht weiterverkauft werden. Die Rechtsanwaltskosten beziffert die Kanzlei mit 2.305,40 €, berechnet nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 €. 

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich raten wir dazu, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ihre Abmahnung sollte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und anschließend, je nach Sachlage, ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine Abmahnung sollte jedoch grundsätzlich nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Beachten Sie daher die folgenden Grundregeln, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Notieren Sie sich gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
  • Bezahlen Sie zunächst keinerlei Beträge.
  • Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.

Unser Rat an Sie:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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