Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH durch lexTM Rechtsanwälte

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Unserer Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH vor, welche durch die lexTM Rechtsanwälte aus Frankfurt a.M. ausgesprochen wurde. In dieser Abmahnung geht es um einen Wettbewerbsverstoß durch falsche Angaben von Faserzusammensetzungen in Textilien.

1. Der Verstoß

In der vorliegenden Abmahnung rügen die lexTM Rechtsanwälte ein wettbewerbswidriges Verhalten durch eine nicht korrekte Auszeichnung von Textilien, insbesondere Schals, bezüglich der Zusammensetzung der enthaltenen Textilfasern. Der Wolle- und Kaschmirgehalt im Verhältnis zu den enthaltenen Kunstfasern sei zu hoch angegeben worden, sodass Verbraucher in die Irre geführt würden.

2. Die Forderungen

Die Bellona Frankfurt GmbH macht zunächst einen Anspruch auf Unterlassung des inkriminierten Verhaltens geltend. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine konkrete Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung vor.

Die Rechtsanwaltskosten werden im ersten Abmahnschreiben noch nicht geltend gemacht, die lexTM Rechtsanwälte kündigen eine gesonderte Geltendmachung an.

3. Unsere Empfehlung

Sind auch Sie von einer solchen Abmahnung betroffen oder wird gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen vielleicht bereits ein gerichtliches Verfahren geführt? Dies sollten Sie ernst nehmen und die gesetzten Fristen unbedingt beachten. Suchen Sie zur Meidung von weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen einen spezialisierten Rechtsanwalt (insbesondere: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie sich bei uns melden!

Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei. Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im gesamten Bundesgebiet und auch international für Sie tätig. Werfen Sie zudem gerne einen Blick auf die Gegnerliste unserer Kanzlei (vgl. hierzu den Link auf der rechten Seite)!

Unsere Empfehlung für das weitere Vorgehen lautet:

a. Nehmen Sie selbst mit der Gegenseite keinen direkten Kontakt auf.

b. Geben Sie weder mündlich noch schriftlich Erklärungen ab, wenn Sie zuvor nicht fachgerecht beraten wurden.

c. Erteilen Sie noch keine Auskünfte und sehen Sie bis auf Weiteres von Zahlungen ab.

d. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht ist ein Teilbereich des Gebiets „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem in diesem Bereich promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch gern z. B. bei der Prüfung Ihres Onlineauftritts und Ihrer Angebote. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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