Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd.

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Mir wurde erneut eine Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. über die Kanzlei Schleinkofer zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. gegen irreführende Angaben in Angeboten über Messer im Internet:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. In der Vergangenheit bereits gegen irreführende Angaben bei dem Angebot von Messern im Internet vorgegangen ist. In dem entsprechenden Fall, über den ich hier auch berichtet hatte, ging es um die Bewerbung eines Kochmessers aus China mit der Bezeichnung „Japanisches Kochmesser“:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-blanken-kuechenmesser-und-mehr-import-ltd-ueber-die-kanzlei-schleinkofer-erhalten-200080.html

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es nunmehr um widersprüchliche Angaben zur Marke eines angebotenen Messers. In dem streitgegenständlichen Angebot auf dem Online-Markplatz Amazon waren an unterschiedlichen Stellen verschiedene Angaben zur Marke des angebotenen Messers eingebunden. Mit der Abmahnung wird dementsprechend eine irreführende Werbung gerügt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll den angeführten Verstoß einstellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es nicht genüge, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen.

Im Übrigen werden Kosten für den Ausspruch der Abmahnung geltend gemacht. Die entsprechenden Kosten werden auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 30.000 Euro beziffert (1.501,19 Euro).

Meine Einschätzung: 

Wettbewerbswidrige Werbung bei dem Angebot von Messern ist immer mal wieder ein Abmahnthema. Eine entsprechende Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. über die Kanzlei Schleinkofer erhalten haben:

  • Rufen Sie mich an: 0381 – 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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