Abmahnung der CBH Rechtanwälte für die Dreimaster Modevertrieb GmbH erhalten?

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Kürzlich haben wir erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner (CBH Rechtsanwälte) aus Hamburg erhalten, die die Dreimaster Modevertrieb GmbH, ebenfalls aus Hamburg, in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes ständig vertreten.

Wie lautet der Vorwurf der CBH Rechtsanwälte im Namen der Dreimaster Modevertrieb GmbH?

Die Dreimaster Modevertrieb GmbH rügt in der vorliegenden Abmahnung einen Verstoß gegen ihre Markenrechte. Genauer habe das abgemahnte Unternehmen Bekleidungsstücke seines eigenen Sportgeschäfts auf der Online-Plattform Instagram unter dem Zeichen „Schmuddelwedda“ beworben. 

Die Mandantin der CBH Rechtsanwälte sei unter anderem Inhaberin der Unions-Wortmarke „Schmuddelwedda“. Durch die Werbung mit diesem Zeichen verletze die Adressatin der Abmahnung daher Markenrechte des Unternehmens aus Art. 9 Abs. 1 lit. a) UMV. 

Um den geltend gemachten Vorwürfen Nachdruck zu verleihen, wurde dem Schreiben zusätzlich ein in einer vergleichbaren Rechtssache zugunsten der Dreimaster Modevertrieb GmbH ergangener gerichtlicher Beschluss beigefügt. 

Welche Ansprüche machen CBH Rechtsanwälte für die Dreimaster Modevertrieb GmbH geltend?

Die Dreimaster Modevertrieb GmbH fordert durch ihren Rechtsvertreter

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung unter Androhung einer noch zu beziffernden angemessenen Vertragsstrafe (dem Schreiben als Muster angehängt)
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher – auch künftiger – Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunftserteilung
  • Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 75.000,00 EUR

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung der Dreimaster Modevertrieb GmbH reagieren?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Zusätzlich kann für den Fall, dass die Auskunft erteilt wird, auf dieser Grundlage weiterer Schadenersatz gefordert werden. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. 

Von einer Erfüllung der Forderungen ohne Vorprüfung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem von den CBH Rechtsanwälten mit der Sache beauftragten Vertreter lässt ebenfalls Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass hier nachteilhafte Einlassungen des Abgemahnten zu befürchten sind.

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. 

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Lizenzschadenersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen immense Risiken.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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