Abmahnung der CBH Rechtsanwälte und der Fast Fashion Brands GmbH – Löschungsbegehren

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Wieder einmal liegt uns ein Schreiben der Rechtsanwälte der Kanzlei CBH aus Hamburg vor, die diesmal mit der rechtlichen Vertretung der Fast Fashion Brands GmbH, ebenfalls mit Sitz in Hamburg, betraut sind. 

Vorab:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung von CBH Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt und Anwalt für Markenrecht nutzen. Dr. Oliver Wallscheid ist Experte im Markenrecht und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und/oder des Schreibens an. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung oder das Schreiben via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Ausnahmsweise handelt es sich hierbei noch nicht um eine kostenpflichtige Abmahnung, sondern um ein Schreiben, in dem die Löschung einer Marke von der Adressatin gefordert wird. Für den Fall der Nichtbefolgung wird aber der Ausspruch einer solchen Abmahnung angedroht.  

Wie lautet der Vorwurf von CBH?

Gegenstand des Vorwurfs ist ein markenrechtswidriges Verhalten der abgemahnten Unternehmerin. Die Fast Fashion Brands GmbH sei bereits seit 20 Jahren Inhaberin der deutschen Wortmarke „MO“. Die Adressatin des Schreibens soll aktuell die deutsche Wort-/Bildmarke „Mo-Vital“ angemeldet haben, wobei der zweite Bestandteil des Zeichens rein beschreibender Art sei. 

Wegen der daraus hergeleiteten Ähnlichkeit dieser Zeichen sei durch die Anmeldung und eine mögliche Benutzung der neu angemeldeten Marke die prioritätsältere Marke der Fast Fashion Brands GmbH verletzt.

Welche Ansprüche machen die CBH Rechtsanwälte für ihre Mandantin geltend?

Die Forderungen der CBH Rechtsanwälte in dem Schreiben lauten auf

  • Löschung der neu angemeldeten Marke und Erbringung eines schriftlichen Nachweises bzgl. der Löschung (unter Androhung einer kostenpflichtigen Abmahnung und weiterer rechtlicher Schritte gegen die Marke im Falle der Nichtbefolgung der Forderung)
  • Übermittlung der Bestätigung eines zukünftigen Unterlassens der Benutzung der neu angemeldeten Marke

Welche Reaktion auf den Erhalt eines solchen Löschungsbegehrens wird empfohlen?

Von einer Erfüllung der von CBH geltend gemachten Forderungen ohne eine Vorprüfung ist abzuraten. Ein direkter Kontakt mit den Rechtsvertretern der Fast Fashion Brands GmbH lässt Nachteile erwarten, da sich ein solches Gespräch durch ungleiche Machtverhältnisse auszeichnet, sodass hier eine Übervorteilung der Mandantin der Kanzlei oder nachteilhafte Einlassungen zu befürchten sind.

Eine Vorprüfung der Berechtigung eines solchen Löschungsbegehrens durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. 

Trotzdem sollte aber die gesetzte Frist für den Nachweis der Löschung nicht reaktionslos verstrichen lassen werden, da im Falle der Nichtbeachtung mit dem möglichen weiteren Schritt der Erteilung einer kostenpflichtigen Abmahnung erhebliche finanzielle Risiken drohen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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