Abmahnung der Como Sonderposten GmbH durch Rechtsanwalt S.

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S.

Uns liegt zur Bearbeitung eine aktuelle Abmahnung der Como Sonderposten GmbH vom 10.09.2019 vor. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch Rechtsanwalt S. aus Berlin.

Gegenstand der Abmahnung ist ein vermeintlicher Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz. Danach habe unsere Mandantschaft Luftballons angeboten, die abweichend von § 6 ProdSG nicht mit den erforderlichen Hersteller- bzw. Händlerangaben gekennzeichnet seien.

Aus diesem Grunde stünden der Gegenseite, die vermeintlich ebenfalls Luftballons vertreibe und mit unserer Partei im Wettbewerb stehe, umfangreiche Unterlassungsansprüche zu. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € vorformuliert ist, werden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 40.000,00 €, mithin zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.590,91 €, gefordert.

Wir sehen diese Abmahnung kritisch. Dies betrifft nicht einmal den grundsätzlich vorgeworfenen Verstoß in der Sache, sondern vielmehr den Umstand, dass ein Blick ins Internet zeigt, dass die Como Sonderposten GmbH in den letzten Monaten im erheblichen Maße durch Abmahnungen aufgefallen ist. Hinzu kommt, dass der in Ansatz gebrachte Gegenstandswert mit 40.000,00 € für einen Verstoß als definitiv überhöht zu bezeichnen ist.

Auch haben wir bereits in unserer Kanzlei erhebliche Erfahrungen mit Abmahnungen des Kollegen S. aus Berlin gemacht. Insofern sind diese Abmahnungen grundsätzlich kritisch in alle Richtungen zu hinterfragen, wenngleich ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese per se natürlich ernst genommen werden müssen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die gesetzte Frist beachten und keinesfalls die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen. Anwaltlicher Rat ist bei Abmahnungen dieser Art stets wichtig. Insbesondere dürfte hier die Erfahrung des beauftragten Rechtsanwaltes, der im besten Fall ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist, entscheidend zum Erfolg in der Verteidigung beitragen.

Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir in den letzten 10 Jahren tausende von wettbewerbsrechtlichen Fällen dieser und anderer Art bearbeitet haben. In vielen Fällen haben wir gegen Ihren Abmahner bereits vertreten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Como Sonderposten GmbH erhalten haben, setzen Sie sich gerne unverbindlich per Telefon oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind uns sicher, dass wir auch Ihnen unter rechtlichen und taktischen Aspekten auf jeden Fall weiterhelfen können.


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