Abmahnung der Como Sonderposten GmbH erhalten?

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                                                                                                                                                                                        Uns liegt eine Abmahnung der Como Sonderposten GmbH aus Düsseldorf vor. Inhaltlich geht es um den Vorwurf, dass der Abgemahnte bei dem Vertrieb von Kinderspielzeug einen altersbezogenen Warnhinweis verwendet haben soll, obwohl dies in dem konkreten Fall gem. § 11 Abs. 1 S. 4 der 2. ProdSV untersagt sei. Dies stelle eine Wettbewerbsverletzung dar.

Vorab:

Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine solche Abmahnung oder auch einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift  zugestellt worden?

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf Gebiet des Wettbewerbsrechts. Scheuen Sie nicht, uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu kontaktieren. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zur Verfügung.

Tipp: Wie ist zu reagieren?

Derartige Abmahnungen sollten generell zunächst ernst genommen werden. Auch wenn der Abgemahnte möglicherweise überrascht ist oder die Vorwürfe nicht nachvollziehen kann, sollte er nicht überhastet reagieren. Weder sollten die Forderungen ignoriert, noch vorschnell erfüllt werden. Vielmehr ist es –vor allem in vorliegendem Fall – sinnvoll, sich zügig rechtlichen Rat einzuholen. Denn es sollte zunächst sorgfältig geprüft werden, ob Forderungen tatsächlich bestehen. Beispielsweise ist zu prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Oft gibt es Anlass, hieran zu zweifeln. Darüber hinaus  könnte fraglich sein, ob in dem beanstandeten Verhalten tatsächlich ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften liegt. Zudem wäre zu prüfen, ob Anhaltspunkte für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bestehen, welches zu einem Ausschluss von Ansprüchen führen würde.

Da die Como Sonderposten GmbH  zur Erfüllung der Ansprüche kurze Fristen setzen lässt, sollte sich der Abgemahnte zügig nach Erhalt der Abmahnung rechtlichen Rat einholen, damit die Fristen nicht reaktionslos verstreichen. Denn im Falle des fruchtlosen Fristablaufes könnte es sein, dass die Como Sonderposten GmbH die Ansprüche gerichtlich durchsetzen lässt. Zwar ist der angenommene Gegenstandswert nicht besonders hoch, jedoch könnte ein Gericht in einem Rechtsstreit den Streitwert deutlich höher festlegen. Damit würde dann auch das Verfahrenskostenrisiko deutlich steigen. Ein rechtzeitiges und durchdachtes Handeln kann weitere Kosten vermeiden. Es ist jedoch davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung leichtfertig zu unterzeichnen. Zwar wäre im Falle des Verstoßes keine Vertragsstrafe geschuldet, jedoch geht von der Erklärung dennoch eine nicht zu unterschätzende Bindungswirkung aus. Es ist daher empfehlenswert, die Abmahnung von einem im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt, bestenfalls einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, überprüfen zu lassen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Bereits seit Jahren sind wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, im Wettbewerbsrecht tätig und verfügen über die entsprechenden Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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