Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte

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Mir wurde erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der Abmahntätigkeit der Fast Fashion Brands GmbH:

Die Fast Fashion Brands GmbH ist in der Vergangenheit unter Verweis auf die Rechte an verschiedenen Marken wiederholt gegen die Benutzung bestimmter Bezeichnungen vorgegangen und hat diesbezüglich markenrechtliche Abmahnungen über Ihre Anwälte aussprechen lassen. Über entsprechende Fälle, die mir zur Prüfung vorgelegt worden sind, finden Sie Informationen auf der Internetseite meiner Kanzlei:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-fast-fashion-brands.htm

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung wird eingangs auf die Tätigkeit der Abmahnerin und die Marken der Abmahnerin hingewiesen (u.a. „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „RISA“, Icebound“, „Isha“ und „Izia“).

Sodann wird darauf hingewiesen, dass es vorliegend um das Zeichen „Sookie“ geht. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechte an der deutschen Marke zur Registernummer 3020160094113 verwiesen, die unter anderem für Bekleidung eingetragen ist.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro zahlen.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Unabhängig davon, ob Sie lediglich die Bezeichnung des Herstellers übernommen hatten, müssen Sie die Ihnen gesetzte Frist beachten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erhalten Sie von mir konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte finden Sie in den folgenden Beiträgen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-ueber-die-cbh-rechtsanwaelte_184088.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-fast-fashion-brands-gmbh-ueber-die-cbh-rechtsanwaelte-erhalten_168695.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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