Abmahnung der FC Bayern München AG durch die Kanzlei Taylor Wessing erhalten?

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Die Kanzlei Taylor Wessing vertritt den bekannten Fußballverein FC Bayern München, wenn dieser in seinen Markenrechten verletzt wird. Dies betrifft vor allem die unberechtigte Nutzung der Wort- und Wort-/Bildmarken „FC Bayern“ und „FC Bayern München“.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie eine solche Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing oder gar bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung fallen keine Kosten an. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Wir helfen bundesweit. Sie profitieren von unserer markenrechtlichen Erfahrung!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine Aufforderung erhalten, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Die FC Bayern München AG lässt insbesondere den Vertrieb von Produktfälschungen (z.B. mit dem Bayern München-Logo bedruckte Shirts oder andere Fanartikel ohne Lizensierung) bei eBay oder anderen Handelsplattformen abmahnen.

3. Was fordert man von Ihnen?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche in der Regel eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Verstoß vorsieht. Darüber hinaus sollen Auskunft erteilt, die Verpflichtung zum Schadensersatz anerkannt und die Produktfälschungen vernichtet werden. Der Gegenstandswert hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 50.000,00 EUR wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 EUR exkl. MwSt. gefordert.

4. Was wir Ihnen empfehlen:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite oder deren Prozessbevollmächtigten auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir melden auch Ihre Marke an, sichern Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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